Nachdeme man befremdlich wahrzunehmen gehabt, daß von denen Erbschutzverwandten zu Ober- und Unter-Schneidheim, zum groesten Nachtheil des Herrschaftlichen Interesse, die schuldige Nachsteuer weder von dem ein- noch von dem ausgehenden Vermoegen bey ihren Erbschutzverwandten Guetern, behoerig entrichtet werde ... Signatum Onolzbach, den 15. Jan. 1787

Nachdeme man befremdlich wahrzunehmen gehabt, daß von denen Erbschutzverwandten zu Ober- und Unter-Schneidheim, zum groesten Nachtheil des Herrschaftlichen Interesse, die schuldige Nachsteuer weder von dem ein- noch von dem ausgehenden Vermoegen bey ihren Erbschutzverwandten Guetern, behoerig entrichtet werde ... Signatum Onolzbach, den 15. Jan. 1787 text ger kostenfrei

Nachdeme man befremdlich wahrzunehmen gehabt, daß von denen Erbschutzverwandten zu Ober- und Unter-Schneidheim, zum groesten Nachtheil des Herrschaftlichen Interesse, die schuldige Nachsteuer weder von dem ein- noch von dem ausgehenden Vermoegen bey ihren Erbschutzverwandten Guetern, behoerig entrichtet werde ... Signatum Onolzbach, den 15. Jan. 1787

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Nachdeme man befremdlich wahrzunehmen gehabt, daß von denen Erbschutzverwandten zu Ober- und Unter-Schneidheim, zum groesten Nachtheil des Herrschaftlichen Interesse, die schuldige Nachsteuer weder von dem ein- noch von dem ausgehenden Vermoegen bey ihren Erbschutzverwandten Guetern, behoerig entrichtet werde ... Signatum Onolzbach, den 15. Jan. 1787 text ger kostenfrei