Instruction. Welcher Gestalten auf das unter zu End gesetztem Dato außgefertigte-Churfürstl. Mandat sich die Churfürstl. Gerichts- vnd all andere Beambte, wie auch Burgerliche Obrigkeiten in Stätt- und Märckten, nach aufgehebten Taback-Appalto, Ratione Einbring und Lifferung, dann künfftiger Verrechnung der dargegen resolvirten neuen anlag, in ein- so anderen zu verhalten haben [Geben in der Churfürstl. Haupt und Residenz Statt Neuburg an der Donau den 10. May 1717. Ex Commissione Serenissimi Domini Ducis Electoris propria]

Instruction. Welcher Gestalten auf das unter zu End gesetztem Dato außgefertigte-Churfürstl. Mandat sich die Churfürstl. Gerichts- vnd all andere Beambte, wie auch Burgerliche Obrigkeiten in Stätt- und Märckten, nach aufgehebten Taback-Appalto, Ratione Einbring und Lifferung, dann künfftiger Verrechnung der dargegen resolvirten neuen anlag, in ein- so anderen zu verhalten haben [Geben in der Churfürstl. Haupt und Residenz Statt Neuburg an der Donau den 10. May 1717. Ex Commissione Serenissimi Domini Ducis Electoris propria] text (DE-588)4135952-5 Quelle gnd-content ger kostenfrei Tabaksteuer urn:nbn:de:bvb:150-dtl-0000012433

Instruction. Welcher Gestalten auf das unter zu End gesetztem Dato außgefertigte-Churfürstl. Mandat sich die Churfürstl. Gerichts- vnd all andere Beambte, wie auch Burgerliche Obrigkeiten in Stätt- und Märckten, nach aufgehebten Taback-Appalto, Ratione Einbring und Lifferung, dann künfftiger Verrechnung der dargegen resolvirten neuen anlag, in ein- so anderen zu verhalten haben [Geben in der Churfürstl. Haupt und Residenz Statt Neuburg an der Donau den 10. May 1717. Ex Commissione Serenissimi Domini Ducis Electoris propria]

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(DE-588)4135952-5 Quelle gnd-content

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urn:nbn:de:bvb:150-dtl-0000012433


Instruction. Welcher Gestalten auf das unter zu End gesetztem Dato außgefertigte-Churfürstl. Mandat sich die Churfürstl. Gerichts- vnd all andere Beambte, wie auch Burgerliche Obrigkeiten in Stätt- und Märckten, nach aufgehebten Taback-Appalto, Ratione Einbring und Lifferung, dann künfftiger Verrechnung der dargegen resolvirten neuen anlag, in ein- so anderen zu verhalten haben [Geben in der Churfürstl. Haupt und Residenz Statt Neuburg an der Donau den 10. May 1717. Ex Commissione Serenissimi Domini Ducis Electoris propria] text (DE-588)4135952-5 Quelle gnd-content ger kostenfrei Tabaksteuer urn:nbn:de:bvb:150-dtl-0000012433