Das tanzende Bauernpaar

Das tanzende Bauernpaar Dürer, Albrecht (1471-1528) Inventor Inventor Prestel, Johann Gottlieb (1739-1808) Radierer Etcher still image Radierung aat Druckgraphik aat ||| Der Künstler kopierte Dürers 1514 entstandenen Genre-Kupferstich "Das tanzende Bauernpaar" von der Gegenseite. Zwar übersetzte er die Darstellung in die Technik der Radierung, orientierte sich aber ansonsten deutlich an der Vorlage. Eine Bäuerin und ein Bauer, beide von kräftiger Gestalt, tanzen dynamisch einen Volkstanz, wobei sie den Bildausschnitt nahezu vollständig ausfüllen. Dabei wird auf jedwede Hintergrundgestaltung verzichtet, wodurch der Fokus einzig auf dem agierenden Bildpersonal liegt. Unten mittig erinnert das Monogramm an Dürer als den geistigen Schöpfer der Bildidee, während Hinweise auf den eigentlichen Künstler und die Entstehungszeit nicht auf jedem Abzug zu finden sind. Heller beschreibt 1827 vier Zustände. Seiner Ansicht nach hätte man die Platte abgenommen, so dass die noch auf frühen Abzügen sichtbare Nummer "4" und die Einfassungslinie verschwunden seien, danach sei das Monogramm "GP" in die Darstellung integriert worden, wobei es auch Abzüge ohne dieses gebe (vgl. Heller Dürer 1827 II.487.914). Jahrzehnte später greift Nagler Hellers Behauptungen auf und widerspricht diesen, ohne einen Gegenbeweis anzuführen (vgl. Nagler Monogrammisten III.50.159). Die Radierung ist beschnitten, so dass die Facettenprägung vollständig sichtbar ist. Anders als zahlreiche Blätter aus der Heller-Sammlung ist dieses nicht entlang der linken Außenkante auf ein Trägerpapier geklebt, sondern direkt auf den Bogen. Aufgrund der Befestigungsart ist die Rückseite ohne Weiteres zugänglich. Unten links auf den Rand wurde versehentlich handschriftlich die Heller-Nummer "915." aufgebracht, was jedoch ebendort in Bleistift korrigiert wurde. Gemeinsam mit zwei weiteren Kopien nach Dürers "Das tanzende Bauernpaar", darunter ein weiterer Abzug derselben Platte (jedoch ein anderer Zustand), wurde das Blatt auf einen Bogen montiert. Gleichwohl Heller in seiner 1827 erschienenen Publikation durch ein gedrucktes Sternchen zwischen Nummer und Beschreibung (vgl. Heller Dürer 1827 II.487.914) schlicht angibt, dass er die Graphik besitzt, ist anzunehmen, dass beide Abzüge aus seiner Sammlung stammen. Die Sammlungszugehörigkeit belegt, dass das Blatt sowohl im sogenannten "Heller’schen Kupferstich-Verzeichniß", das die Heller-Sammlung zum Zeitpunkt des Übergangs an die Königliche Bibliothek 1849/50 beschreibt (vgl. Msc.Misc.177(2), als auch im danach verfassten Entwurf zum Katalog der Kunstsammlung (Kat.149) mitgezählt ist. Der Künstler kopierte Dürers 1514 entstandenen Genre-Kupferstich "Das tanzende Bauernpaar" von der Gegenseite. Zwar übersetzte er die Darstellung in die Technik der Radierung, orientierte sich aber ansonsten deutlich an der Vorlage. Eine Bäuerin und ein Bauer, beide von kräftiger Gestalt, tanzen dynamisch einen Volkstanz, wobei sie den Bildausschnitt nahezu vollständig ausfüllen. Dabei wird auf jedwede Hintergrundgestaltung verzichtet, wodurch der Fokus einzig auf dem agierenden Bildpersonal liegt. Unten mittig erinnert das Monogramm an Dürer als den geistigen Schöpfer der Bildidee, während Hinweise auf den eigentlichen Künstler und die Entstehungszeit nicht auf jedem Abzug zu finden sind. Heller beschreibt 1827 vier Zustände. Seiner Ansicht nach hätte man die Platte abgenommen, so dass die noch auf frühen Abzügen sichtbare Nummer "4" und die Einfassungslinie verschwunden seien, danach sei das Monogramm "GP" in die Darstellung integriert worden, wobei es auch Abzüge ohne dieses gebe (vgl. Heller Dürer 1827 II.487.914). Jahrzehnte später greift Nagler Hellers Behauptungen auf und widerspricht diesen, ohne einen Gegenbeweis anzuführen (vgl. Nagler Monogrammisten III.50.159). Die Radierung ist beschnitten, so dass die Facettenprägung vollständig sichtbar ist. Anders als zahlreiche Blätter aus der Heller-Sammlung ist dieses nicht entlang der linken Außenkante auf ein Trägerpapier geklebt, sondern direkt auf den Bogen. Aufgrund der Befestigungsart ist die Rückseite ohne Weiteres zugänglich. Unten links auf den Rand wurde versehentlich handschriftlich die Heller-Nummer "915." aufgebracht, was jedoch ebendort in Bleistift korrigiert wurde. Gemeinsam mit zwei weiteren Kopien nach Dürers "Das tanzende Bauernpaar", darunter ein weiterer Abzug derselben Platte (jedoch ein anderer Zustand), wurde das Blatt auf einen Bogen montiert. Gleichwohl Heller in seiner 1827 erschienenen Publikation durch ein gedrucktes Sternchen zwischen Nummer und Beschreibung (vgl. Heller Dürer 1827 II.487.914) schlicht angibt, dass er die Graphik besitzt, ist anzunehmen, dass beide Abzüge aus seiner Sammlung stammen. Die Sammlungszugehörigkeit belegt, dass das Blatt sowohl im sogenannten "Heller’schen Kupferstich-Verzeichniß", das die Heller-Sammlung zum Zeitpunkt des Übergangs an die Königliche Bibliothek 1849/50 beschreibt (vgl. Msc.Misc.177(2), als auch im danach verfassten Entwurf zum Katalog der Kunstsammlung (Kat.149) mitgezählt ist. http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10258662_00060.html https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bvb:22-dtl-0000030237#0197 urn:nbn:de:bvb:22-dtl-0000084747

Das tanzende Bauernpaar

Dürer, Albrecht (1471-1528) Inventor Inventor

Prestel, Johann Gottlieb (1739-1808) Radierer Etcher

still image

Radierung aat

Druckgraphik aat

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Der Künstler kopierte Dürers 1514 entstandenen Genre-Kupferstich "Das tanzende Bauernpaar" von der Gegenseite. Zwar übersetzte er die Darstellung in die Technik der Radierung, orientierte sich aber ansonsten deutlich an der Vorlage. Eine Bäuerin und ein Bauer, beide von kräftiger Gestalt, tanzen dynamisch einen Volkstanz, wobei sie den Bildausschnitt nahezu vollständig ausfüllen. Dabei wird auf jedwede Hintergrundgestaltung verzichtet, wodurch der Fokus einzig auf dem agierenden Bildpersonal liegt. Unten mittig erinnert das Monogramm an Dürer als den geistigen Schöpfer der Bildidee, während Hinweise auf den eigentlichen Künstler und die Entstehungszeit nicht auf jedem Abzug zu finden sind. Heller beschreibt 1827 vier Zustände. Seiner Ansicht nach hätte man die Platte abgenommen, so dass die noch auf frühen Abzügen sichtbare Nummer "4" und die Einfassungslinie verschwunden seien, danach sei das Monogramm "GP" in die Darstellung integriert worden, wobei es auch Abzüge ohne dieses gebe (vgl. Heller Dürer 1827 II.487.914). Jahrzehnte später greift Nagler Hellers Behauptungen auf und widerspricht diesen, ohne einen Gegenbeweis anzuführen (vgl. Nagler Monogrammisten III.50.159).

Die Radierung ist beschnitten, so dass die Facettenprägung vollständig sichtbar ist. Anders als zahlreiche Blätter aus der Heller-Sammlung ist dieses nicht entlang der linken Außenkante auf ein Trägerpapier geklebt, sondern direkt auf den Bogen. Aufgrund der Befestigungsart ist die Rückseite ohne Weiteres zugänglich. Unten links auf den Rand wurde versehentlich handschriftlich die Heller-Nummer "915." aufgebracht, was jedoch ebendort in Bleistift korrigiert wurde. Gemeinsam mit zwei weiteren Kopien nach Dürers "Das tanzende Bauernpaar", darunter ein weiterer Abzug derselben Platte (jedoch ein anderer Zustand), wurde das Blatt auf einen Bogen montiert. Gleichwohl Heller in seiner 1827 erschienenen Publikation durch ein gedrucktes Sternchen zwischen Nummer und Beschreibung (vgl. Heller Dürer 1827 II.487.914) schlicht angibt, dass er die Graphik besitzt, ist anzunehmen, dass beide Abzüge aus seiner Sammlung stammen. Die Sammlungszugehörigkeit belegt, dass das Blatt sowohl im sogenannten "Heller’schen Kupferstich-Verzeichniß", das die Heller-Sammlung zum Zeitpunkt des Übergangs an die Königliche Bibliothek 1849/50 beschreibt (vgl. Msc.Misc.177(2), als auch im danach verfassten Entwurf zum Katalog der Kunstsammlung (Kat.149) mitgezählt ist.

Der Künstler kopierte Dürers 1514 entstandenen Genre-Kupferstich "Das tanzende Bauernpaar" von der Gegenseite. Zwar übersetzte er die Darstellung in die Technik der Radierung, orientierte sich aber ansonsten deutlich an der Vorlage. Eine Bäuerin und ein Bauer, beide von kräftiger Gestalt, tanzen dynamisch einen Volkstanz, wobei sie den Bildausschnitt nahezu vollständig ausfüllen. Dabei wird auf jedwede Hintergrundgestaltung verzichtet, wodurch der Fokus einzig auf dem agierenden Bildpersonal liegt. Unten mittig erinnert das Monogramm an Dürer als den geistigen Schöpfer der Bildidee, während Hinweise auf den eigentlichen Künstler und die Entstehungszeit nicht auf jedem Abzug zu finden sind. Heller beschreibt 1827 vier Zustände. Seiner Ansicht nach hätte man die Platte abgenommen, so dass die noch auf frühen Abzügen sichtbare Nummer "4" und die Einfassungslinie verschwunden seien, danach sei das Monogramm "GP" in die Darstellung integriert worden, wobei es auch Abzüge ohne dieses gebe (vgl. Heller Dürer 1827 II.487.914). Jahrzehnte später greift Nagler Hellers Behauptungen auf und widerspricht diesen, ohne einen Gegenbeweis anzuführen (vgl. Nagler Monogrammisten III.50.159).

Die Radierung ist beschnitten, so dass die Facettenprägung vollständig sichtbar ist. Anders als zahlreiche Blätter aus der Heller-Sammlung ist dieses nicht entlang der linken Außenkante auf ein Trägerpapier geklebt, sondern direkt auf den Bogen. Aufgrund der Befestigungsart ist die Rückseite ohne Weiteres zugänglich. Unten links auf den Rand wurde versehentlich handschriftlich die Heller-Nummer "915." aufgebracht, was jedoch ebendort in Bleistift korrigiert wurde. Gemeinsam mit zwei weiteren Kopien nach Dürers "Das tanzende Bauernpaar", darunter ein weiterer Abzug derselben Platte (jedoch ein anderer Zustand), wurde das Blatt auf einen Bogen montiert. Gleichwohl Heller in seiner 1827 erschienenen Publikation durch ein gedrucktes Sternchen zwischen Nummer und Beschreibung (vgl. Heller Dürer 1827 II.487.914) schlicht angibt, dass er die Graphik besitzt, ist anzunehmen, dass beide Abzüge aus seiner Sammlung stammen. Die Sammlungszugehörigkeit belegt, dass das Blatt sowohl im sogenannten "Heller’schen Kupferstich-Verzeichniß", das die Heller-Sammlung zum Zeitpunkt des Übergangs an die Königliche Bibliothek 1849/50 beschreibt (vgl. Msc.Misc.177(2), als auch im danach verfassten Entwurf zum Katalog der Kunstsammlung (Kat.149) mitgezählt ist.

http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10258662_00060.html

https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bvb:22-dtl-0000030237#0197

urn:nbn:de:bvb:22-dtl-0000084747


Das tanzende Bauernpaar Dürer, Albrecht (1471-1528) Inventor Inventor Prestel, Johann Gottlieb (1739-1808) Radierer Etcher still image Radierung aat Druckgraphik aat ||| Der Künstler kopierte Dürers 1514 entstandenen Genre-Kupferstich "Das tanzende Bauernpaar" von der Gegenseite. Zwar übersetzte er die Darstellung in die Technik der Radierung, orientierte sich aber ansonsten deutlich an der Vorlage. Eine Bäuerin und ein Bauer, beide von kräftiger Gestalt, tanzen dynamisch einen Volkstanz, wobei sie den Bildausschnitt nahezu vollständig ausfüllen. Dabei wird auf jedwede Hintergrundgestaltung verzichtet, wodurch der Fokus einzig auf dem agierenden Bildpersonal liegt. Unten mittig erinnert das Monogramm an Dürer als den geistigen Schöpfer der Bildidee, während Hinweise auf den eigentlichen Künstler und die Entstehungszeit nicht auf jedem Abzug zu finden sind. Heller beschreibt 1827 vier Zustände. Seiner Ansicht nach hätte man die Platte abgenommen, so dass die noch auf frühen Abzügen sichtbare Nummer "4" und die Einfassungslinie verschwunden seien, danach sei das Monogramm "GP" in die Darstellung integriert worden, wobei es auch Abzüge ohne dieses gebe (vgl. Heller Dürer 1827 II.487.914). Jahrzehnte später greift Nagler Hellers Behauptungen auf und widerspricht diesen, ohne einen Gegenbeweis anzuführen (vgl. Nagler Monogrammisten III.50.159). Die Radierung ist beschnitten, so dass die Facettenprägung vollständig sichtbar ist. Anders als zahlreiche Blätter aus der Heller-Sammlung ist dieses nicht entlang der linken Außenkante auf ein Trägerpapier geklebt, sondern direkt auf den Bogen. Aufgrund der Befestigungsart ist die Rückseite ohne Weiteres zugänglich. Unten links auf den Rand wurde versehentlich handschriftlich die Heller-Nummer "915." aufgebracht, was jedoch ebendort in Bleistift korrigiert wurde. Gemeinsam mit zwei weiteren Kopien nach Dürers "Das tanzende Bauernpaar", darunter ein weiterer Abzug derselben Platte (jedoch ein anderer Zustand), wurde das Blatt auf einen Bogen montiert. Gleichwohl Heller in seiner 1827 erschienenen Publikation durch ein gedrucktes Sternchen zwischen Nummer und Beschreibung (vgl. Heller Dürer 1827 II.487.914) schlicht angibt, dass er die Graphik besitzt, ist anzunehmen, dass beide Abzüge aus seiner Sammlung stammen. Die Sammlungszugehörigkeit belegt, dass das Blatt sowohl im sogenannten "Heller’schen Kupferstich-Verzeichniß", das die Heller-Sammlung zum Zeitpunkt des Übergangs an die Königliche Bibliothek 1849/50 beschreibt (vgl. Msc.Misc.177(2), als auch im danach verfassten Entwurf zum Katalog der Kunstsammlung (Kat.149) mitgezählt ist. Der Künstler kopierte Dürers 1514 entstandenen Genre-Kupferstich "Das tanzende Bauernpaar" von der Gegenseite. Zwar übersetzte er die Darstellung in die Technik der Radierung, orientierte sich aber ansonsten deutlich an der Vorlage. Eine Bäuerin und ein Bauer, beide von kräftiger Gestalt, tanzen dynamisch einen Volkstanz, wobei sie den Bildausschnitt nahezu vollständig ausfüllen. Dabei wird auf jedwede Hintergrundgestaltung verzichtet, wodurch der Fokus einzig auf dem agierenden Bildpersonal liegt. Unten mittig erinnert das Monogramm an Dürer als den geistigen Schöpfer der Bildidee, während Hinweise auf den eigentlichen Künstler und die Entstehungszeit nicht auf jedem Abzug zu finden sind. Heller beschreibt 1827 vier Zustände. Seiner Ansicht nach hätte man die Platte abgenommen, so dass die noch auf frühen Abzügen sichtbare Nummer "4" und die Einfassungslinie verschwunden seien, danach sei das Monogramm "GP" in die Darstellung integriert worden, wobei es auch Abzüge ohne dieses gebe (vgl. Heller Dürer 1827 II.487.914). Jahrzehnte später greift Nagler Hellers Behauptungen auf und widerspricht diesen, ohne einen Gegenbeweis anzuführen (vgl. Nagler Monogrammisten III.50.159). Die Radierung ist beschnitten, so dass die Facettenprägung vollständig sichtbar ist. Anders als zahlreiche Blätter aus der Heller-Sammlung ist dieses nicht entlang der linken Außenkante auf ein Trägerpapier geklebt, sondern direkt auf den Bogen. Aufgrund der Befestigungsart ist die Rückseite ohne Weiteres zugänglich. Unten links auf den Rand wurde versehentlich handschriftlich die Heller-Nummer "915." aufgebracht, was jedoch ebendort in Bleistift korrigiert wurde. Gemeinsam mit zwei weiteren Kopien nach Dürers "Das tanzende Bauernpaar", darunter ein weiterer Abzug derselben Platte (jedoch ein anderer Zustand), wurde das Blatt auf einen Bogen montiert. Gleichwohl Heller in seiner 1827 erschienenen Publikation durch ein gedrucktes Sternchen zwischen Nummer und Beschreibung (vgl. Heller Dürer 1827 II.487.914) schlicht angibt, dass er die Graphik besitzt, ist anzunehmen, dass beide Abzüge aus seiner Sammlung stammen. Die Sammlungszugehörigkeit belegt, dass das Blatt sowohl im sogenannten "Heller’schen Kupferstich-Verzeichniß", das die Heller-Sammlung zum Zeitpunkt des Übergangs an die Königliche Bibliothek 1849/50 beschreibt (vgl. Msc.Misc.177(2), als auch im danach verfassten Entwurf zum Katalog der Kunstsammlung (Kat.149) mitgezählt ist. http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10258662_00060.html https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bvb:22-dtl-0000030237#0197 urn:nbn:de:bvb:22-dtl-0000084747