Drei Motive im Rund Dürer, Albrecht (1471-1528) Inventor Inventor Springinklee, Hans (1495-1540) Inventor Inventor Hopfer, Lambert (1. H. 16. Jh.) Radierer Etcher Funck, David (1642-1709) Verleger Publisher Silberberg, Carl Wilhelm Verleger Publisher still image Radierung aat Druckgraphik aat Funck, David Silberberg, Carl Wilhelm 1642-1709 1802 ||| Lambert Hopfer kopierte drei Rundbilder auf eine Platte, bei denen es sich um gegenseitige Kopien von ehemals Dürer zugeschriebenen Holzschnitten handelt (vgl. Dodgson 1931, S. 30-32 bzw. Schoch II.516.A 16), darunter "Das Urteil des Paris". Auch der Kopist zeigt den Moment, als der Göttervater sich samt goldenem Apfel dem ruhenden Paris zuwendet, die diskutierenden Göttinnen im Rücken. Nachdem die nicht zur Götterfeier auf den Olymp eingeladene Göttin der Zwietracht einen goldenen Apfel mit der Aufschrift "Die Schönste" zwischen die Feiernden warf, entflammte ein Streit zwischen Aphrodite, Athene und Hera. Zeus, der die Entscheidung treffen sollte, gab den Zankapfel jedoch an den sterblichen Paris weiter, damit dieser das Urteil fälle. Zwischen "Das Urteil des Paris" und "Das Liebespaar unter dem Baum" ist Hopfers Zeichen samt dem Augsburger Pyr in die Darstellung integriert. Spätere Abzüge der "Drei Motive im Rund" tragen unten rechts die Nummer des Nürnberger Verlegers David Funck, der die Platte im 17. Jahrhundert besaß, nummerierte und Abzüge verbreitete. Heller erwähnt 1827, dass die "ganz neuen Abdrücke [...] in der Silberbergischen Sammlung" (Heller Dürer 1827 II.371.1850) seien. Gemeint ist die Sammlung des Frankfurter Kunsthändlers Carl Wilhelm Silberberg, der 92 Platten der Künstlerfamilie Hopfer erwarb, reinigen ließ und 1802 in einer limitierten Auflage von 60 Exemplaren erneut unter dem Titel "Opera Hopferiana" herausgab (vgl. Jäck/Heller 1822, S. 96). Ein Exemplar war in Hellers Besitz (vgl. JH.Art.f.47 der Staatsbibliothek Bamberg). Von den ursprünglich drei Motiven, gedruckt von einer rechteckigen Platte, ist das Einzelmotiv "Das Urteil des Paris" bis an die Darstellung ausgeschnitten. Da die Radierung linksseitig auf ein rechteckiges Trägerpapier geklebt ist, auf dem unten links handschriftlich die Heller-Nummer "H.N. 1892." und darunter auf dem Bogen die Zuschreibung "L. Hopfer." steht, ist die Rückseite ohne Weiteres zugänglich. In Hellers 1827 erschienenen Publikation fehlt noch das gedruckte Sternchen zwischen Nummer und Beschreibung (vgl. Heller Dürer 1827 II.681.1192), mit dem er üblicherweise seinen Besitz markierte. Die Sammlungszugehörigkeit belegt allerdings, dass das Blatt sowohl im sogenannten "Heller’schen Kupferstich-Verzeichniß", das die Heller-Sammlung zum Zeitpunkt des Übergangs an die Königliche Bibliothek 1849/50 beschreibt (vgl. Msc.Misc.177(2), als auch im danach verfassten Entwurf zum Katalog der Kunstsammlung (Kat.149) mitgezählt ist. Das kleine Rundbild ist gemeinsam mit zwei weiteren Tondi auf einen Bogen montiert. Lambert Hopfer kopierte drei Rundbilder auf eine Platte, bei denen es sich um gegenseitige Kopien von ehemals Dürer zugeschriebenen Holzschnitten handelt (vgl. Dodgson 1931, S. 30-32 bzw. Schoch II.516.A 16), darunter "Das Urteil des Paris". Auch der Kopist zeigt den Moment, als der Göttervater sich samt goldenem Apfel dem ruhenden Paris zuwendet, die diskutierenden Göttinnen im Rücken. Nachdem die nicht zur Götterfeier auf den Olymp eingeladene Göttin der Zwietracht einen goldenen Apfel mit der Aufschrift "Die Schönste" zwischen die Feiernden warf, entflammte ein Streit zwischen Aphrodite, Athene und Hera. Zeus, der die Entscheidung treffen sollte, gab den Zankapfel jedoch an den sterblichen Paris weiter, damit dieser das Urteil fälle. Zwischen "Das Urteil des Paris" und "Das Liebespaar unter dem Baum" ist Hopfers Zeichen samt dem Augsburger Pyr in die Darstellung integriert. Spätere Abzüge der "Drei Motive im Rund" tragen unten rechts die Nummer des Nürnberger Verlegers David Funck, der die Platte im 17. Jahrhundert besaß, nummerierte und Abzüge verbreitete. Heller erwähnt 1827, dass die "ganz neuen Abdrücke [...] in der Silberbergischen Sammlung" (Heller Dürer 1827 II.371.1850) seien. Gemeint ist die Sammlung des Frankfurter Kunsthändlers Carl Wilhelm Silberberg, der 92 Platten der Künstlerfamilie Hopfer erwarb, reinigen ließ und 1802 in einer limitierten Auflage von 60 Exemplaren erneut unter dem Titel "Opera Hopferiana" herausgab (vgl. Jäck/Heller 1822, S. 96). Ein Exemplar war in Hellers Besitz (vgl. JH.Art.f.47 der Staatsbibliothek Bamberg). Von den ursprünglich drei Motiven, gedruckt von einer rechteckigen Platte, ist das Einzelmotiv "Das Urteil des Paris" bis an die Darstellung ausgeschnitten. Da die Radierung linksseitig auf ein rechteckiges Trägerpapier geklebt ist, auf dem unten links handschriftlich die Heller-Nummer "H.N. 1892." und darunter auf dem Bogen die Zuschreibung "L. Hopfer." steht, ist die Rückseite ohne Weiteres zugänglich. In Hellers 1827 erschienenen Publikation fehlt noch das gedruckte Sternchen zwischen Nummer und Beschreibung (vgl. Heller Dürer 1827 II.681.1192), mit dem er üblicherweise seinen Besitz markierte. Die Sammlungszugehörigkeit belegt allerdings, dass das Blatt sowohl im sogenannten "Heller’schen Kupferstich-Verzeichniß", das die Heller-Sammlung zum Zeitpunkt des Übergangs an die Königliche Bibliothek 1849/50 beschreibt (vgl. Msc.Misc.177(2), als auch im danach verfassten Entwurf zum Katalog der Kunstsammlung (Kat.149) mitgezählt ist. Das kleine Rundbild ist gemeinsam mit zwei weiteren Tondi auf einen Bogen montiert. http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/bkl1822/0108 https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/mgvk1931/0034 https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/mgvk1931/0034 https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bvb:22-dtl-0000030237#0393 urn:nbn:de:bvb:22-dtl-0000099095
Drei Motive im Rund
Dürer, Albrecht (1471-1528) Inventor Inventor
Springinklee, Hans (1495-1540) Inventor Inventor
Hopfer, Lambert (1. H. 16. Jh.) Radierer Etcher
Funck, David (1642-1709) Verleger Publisher
Silberberg, Carl Wilhelm Verleger Publisher
still image
Radierung aat
Druckgraphik aat
Funck, David
Silberberg, Carl Wilhelm
1642-1709
1802
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Lambert Hopfer kopierte drei Rundbilder auf eine Platte, bei denen es sich um gegenseitige Kopien von ehemals Dürer zugeschriebenen Holzschnitten handelt (vgl. Dodgson 1931, S. 30-32 bzw. Schoch II.516.A 16), darunter "Das Urteil des Paris". Auch der Kopist zeigt den Moment, als der Göttervater sich samt goldenem Apfel dem ruhenden Paris zuwendet, die diskutierenden Göttinnen im Rücken. Nachdem die nicht zur Götterfeier auf den Olymp eingeladene Göttin der Zwietracht einen goldenen Apfel mit der Aufschrift "Die Schönste" zwischen die Feiernden warf, entflammte ein Streit zwischen Aphrodite, Athene und Hera. Zeus, der die Entscheidung treffen sollte, gab den Zankapfel jedoch an den sterblichen Paris weiter, damit dieser das Urteil fälle. Zwischen "Das Urteil des Paris" und "Das Liebespaar unter dem Baum" ist Hopfers Zeichen samt dem Augsburger Pyr in die Darstellung integriert. Spätere Abzüge der "Drei Motive im Rund" tragen unten rechts die Nummer des Nürnberger Verlegers David Funck, der die Platte im 17. Jahrhundert besaß, nummerierte und Abzüge verbreitete. Heller erwähnt 1827, dass die "ganz neuen Abdrücke [...] in der Silberbergischen Sammlung" (Heller Dürer 1827 II.371.1850) seien. Gemeint ist die Sammlung des Frankfurter Kunsthändlers Carl Wilhelm Silberberg, der 92 Platten der Künstlerfamilie Hopfer erwarb, reinigen ließ und 1802 in einer limitierten Auflage von 60 Exemplaren erneut unter dem Titel "Opera Hopferiana" herausgab (vgl. Jäck/Heller 1822, S. 96). Ein Exemplar war in Hellers Besitz (vgl. JH.Art.f.47 der Staatsbibliothek Bamberg).
Von den ursprünglich drei Motiven, gedruckt von einer rechteckigen Platte, ist das Einzelmotiv "Das Urteil des Paris" bis an die Darstellung ausgeschnitten. Da die Radierung linksseitig auf ein rechteckiges Trägerpapier geklebt ist, auf dem unten links handschriftlich die Heller-Nummer "H.N. 1892." und darunter auf dem Bogen die Zuschreibung "L. Hopfer." steht, ist die Rückseite ohne Weiteres zugänglich. In Hellers 1827 erschienenen Publikation fehlt noch das gedruckte Sternchen zwischen Nummer und Beschreibung (vgl. Heller Dürer 1827 II.681.1192), mit dem er üblicherweise seinen Besitz markierte. Die Sammlungszugehörigkeit belegt allerdings, dass das Blatt sowohl im sogenannten "Heller’schen Kupferstich-Verzeichniß", das die Heller-Sammlung zum Zeitpunkt des Übergangs an die Königliche Bibliothek 1849/50 beschreibt (vgl. Msc.Misc.177(2), als auch im danach verfassten Entwurf zum Katalog der Kunstsammlung (Kat.149) mitgezählt ist. Das kleine Rundbild ist gemeinsam mit zwei weiteren Tondi auf einen Bogen montiert.
Lambert Hopfer kopierte drei Rundbilder auf eine Platte, bei denen es sich um gegenseitige Kopien von ehemals Dürer zugeschriebenen Holzschnitten handelt (vgl. Dodgson 1931, S. 30-32 bzw. Schoch II.516.A 16), darunter "Das Urteil des Paris". Auch der Kopist zeigt den Moment, als der Göttervater sich samt goldenem Apfel dem ruhenden Paris zuwendet, die diskutierenden Göttinnen im Rücken. Nachdem die nicht zur Götterfeier auf den Olymp eingeladene Göttin der Zwietracht einen goldenen Apfel mit der Aufschrift "Die Schönste" zwischen die Feiernden warf, entflammte ein Streit zwischen Aphrodite, Athene und Hera. Zeus, der die Entscheidung treffen sollte, gab den Zankapfel jedoch an den sterblichen Paris weiter, damit dieser das Urteil fälle. Zwischen "Das Urteil des Paris" und "Das Liebespaar unter dem Baum" ist Hopfers Zeichen samt dem Augsburger Pyr in die Darstellung integriert. Spätere Abzüge der "Drei Motive im Rund" tragen unten rechts die Nummer des Nürnberger Verlegers David Funck, der die Platte im 17. Jahrhundert besaß, nummerierte und Abzüge verbreitete. Heller erwähnt 1827, dass die "ganz neuen Abdrücke [...] in der Silberbergischen Sammlung" (Heller Dürer 1827 II.371.1850) seien. Gemeint ist die Sammlung des Frankfurter Kunsthändlers Carl Wilhelm Silberberg, der 92 Platten der Künstlerfamilie Hopfer erwarb, reinigen ließ und 1802 in einer limitierten Auflage von 60 Exemplaren erneut unter dem Titel "Opera Hopferiana" herausgab (vgl. Jäck/Heller 1822, S. 96). Ein Exemplar war in Hellers Besitz (vgl. JH.Art.f.47 der Staatsbibliothek Bamberg).
Von den ursprünglich drei Motiven, gedruckt von einer rechteckigen Platte, ist das Einzelmotiv "Das Urteil des Paris" bis an die Darstellung ausgeschnitten. Da die Radierung linksseitig auf ein rechteckiges Trägerpapier geklebt ist, auf dem unten links handschriftlich die Heller-Nummer "H.N. 1892." und darunter auf dem Bogen die Zuschreibung "L. Hopfer." steht, ist die Rückseite ohne Weiteres zugänglich. In Hellers 1827 erschienenen Publikation fehlt noch das gedruckte Sternchen zwischen Nummer und Beschreibung (vgl. Heller Dürer 1827 II.681.1192), mit dem er üblicherweise seinen Besitz markierte. Die Sammlungszugehörigkeit belegt allerdings, dass das Blatt sowohl im sogenannten "Heller’schen Kupferstich-Verzeichniß", das die Heller-Sammlung zum Zeitpunkt des Übergangs an die Königliche Bibliothek 1849/50 beschreibt (vgl. Msc.Misc.177(2), als auch im danach verfassten Entwurf zum Katalog der Kunstsammlung (Kat.149) mitgezählt ist. Das kleine Rundbild ist gemeinsam mit zwei weiteren Tondi auf einen Bogen montiert.
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/bkl1822/0108
https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/mgvk1931/0034
https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/mgvk1931/0034
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bvb:22-dtl-0000030237#0393
urn:nbn:de:bvb:22-dtl-0000099095