Nach dem uff sonderbaren empfangenen Fürstl. Befehl, die ... verfallene Ordinari-Stewerresta ... ohne einigen fernern Verzug, eingebracht ... werden sollen, Als wirdet zur deren Abrechnung und Erlegung berührter Stewerresten, Mittwochs der 19. hujus, ernennet und angesetzet ... Signatum Coburg, am 8. Febr. Anno 1645

Nach dem uff sonderbaren empfangenen Fürstl. Befehl, die ... verfallene Ordinari-Stewerresta ... ohne einigen fernern Verzug, eingebracht ... werden sollen, Als wirdet zur deren Abrechnung und Erlegung berührter Stewerresten, Mittwochs der 19. hujus, ernennet und angesetzet ... Signatum Coburg, am 8. Febr. Anno 1645 text ger kostenfrei urn:nbn:de:bvb:70-dtl-0000040782

Nach dem uff sonderbaren empfangenen Fürstl. Befehl, die ... verfallene Ordinari-Stewerresta ... ohne einigen fernern Verzug, eingebracht ... werden sollen, Als wirdet zur deren Abrechnung und Erlegung berührter Stewerresten, Mittwochs der 19. hujus, ernennet und angesetzet ... Signatum Coburg, am 8. Febr. Anno 1645

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urn:nbn:de:bvb:70-dtl-0000040782


Nach dem uff sonderbaren empfangenen Fürstl. Befehl, die ... verfallene Ordinari-Stewerresta ... ohne einigen fernern Verzug, eingebracht ... werden sollen, Als wirdet zur deren Abrechnung und Erlegung berührter Stewerresten, Mittwochs der 19. hujus, ernennet und angesetzet ... Signatum Coburg, am 8. Febr. Anno 1645 text ger kostenfrei urn:nbn:de:bvb:70-dtl-0000040782