Nachdeme man von Seiten dieses Hochfuerstlichen Kammer- und Landschafts-Collegiums beschlossen hat, ein zweckmaeßiges, bequemes Unterthanen- und Lehenverzeichnis bey den mit Unterthanen und Lehenleuten versehenen Aemtern und Stellen im untergebuergl. Fuerstenthum, in der Maase allgemein einzufuehren, daß ... Signatum Onolzbach, den 15. October 1791.

Nachdeme man von Seiten dieses Hochfuerstlichen Kammer- und Landschafts-Collegiums beschlossen hat, ein zweckmaeßiges, bequemes Unterthanen- und Lehenverzeichnis bey den mit Unterthanen und Lehenleuten versehenen Aemtern und Stellen im untergebuergl. Fuerstenthum, in der Maase allgemein einzufuehren, daß ... Signatum Onolzbach, den 15. October 1791. text ger kostenfrei

Nachdeme man von Seiten dieses Hochfuerstlichen Kammer- und Landschafts-Collegiums beschlossen hat, ein zweckmaeßiges, bequemes Unterthanen- und Lehenverzeichnis bey den mit Unterthanen und Lehenleuten versehenen Aemtern und Stellen im untergebuergl. Fuerstenthum, in der Maase allgemein einzufuehren, daß ... Signatum Onolzbach, den 15. October 1791.

text

ger

kostenfrei


Nachdeme man von Seiten dieses Hochfuerstlichen Kammer- und Landschafts-Collegiums beschlossen hat, ein zweckmaeßiges, bequemes Unterthanen- und Lehenverzeichnis bey den mit Unterthanen und Lehenleuten versehenen Aemtern und Stellen im untergebuergl. Fuerstenthum, in der Maase allgemein einzufuehren, daß ... Signatum Onolzbach, den 15. October 1791. text ger kostenfrei