Mein Glaubensbekenntniß, angehend den politischen Zustand Deutschlands

Mein Glaubensbekenntniß, angehend den politischen Zustand Deutschlands Grävell, Maximilian Karl Friedrich Wilhelm 1781-1860 Verfasser (DE-588)116826843 aut text ger Boberach: Der Präsident des Reichsministeriums [des Innern] entwickelt als Programm: Vorrang des Vereinbarungsprinzips, Bundesstaat, Beschränkung der Aufgaben der Nationalversammlung, die praktisch erloschen ist, während die Provisorische Zentralgewalt weiter besteht. Die vieldeutigen Fremdwörter "Revolution" und "Volkssouveränität" sollen durch "Umwälzung" und "Hoheit" ersetzt werden.. - Wentzke: Verfaßt für den Reichsverweser bei Übernahme des Ministeriums am 13. Mai: Die Berechtigung der Nationalversammlung ist durch ihren Auftrag umschrieben: 1. nur konstituierend (=abfassend); 2. Zustimmung der Regierungen vorbehalten; 3. Grundlage der Bundesstaat. Ihre Befugnis, die Reichsminister zur Verantwortung zu ziehen, ist durch Erledigung ihrer Aufgabe (durch Vollbringung oder durch Erkenntnis des Unvermögens) erloschen, während die Zentralgewalt auf Grund des Gesetzes vom 28. Juni [1848 bestehen] bleibt. - Welsch (Projektbearbeiter): Samt dem Abdruck eines Schreibens des Constitutionellen Vereins des Kreises Rothenburg () an Grävell Boberach: Der Präsident des Reichsministeriums [des Innern] entwickelt als Programm: Vorrang des Vereinbarungsprinzips, Bundesstaat, Beschränkung der Aufgaben der Nationalversammlung, die praktisch erloschen ist, während die Provisorische Zentralgewalt weiter besteht. Die vieldeutigen Fremdwörter "Revolution" und "Volkssouveränität" sollen durch "Umwälzung" und "Hoheit" ersetzt werden.. - Wentzke: Verfaßt für den Reichsverweser bei Übernahme des Ministeriums am 13. Mai: Die Berechtigung der Nationalversammlung ist durch ihren Auftrag umschrieben: 1. nur konstituierend (=abfassend); 2. Zustimmung der Regierungen vorbehalten; 3. Grundlage der Bundesstaat. Ihre Befugnis, die Reichsminister zur Verantwortung zu ziehen, ist durch Erledigung ihrer Aufgabe (durch Vollbringung oder durch Erkenntnis des Unvermögens) erloschen, während die Zentralgewalt auf Grund des Gesetzes vom 28. Juni [1848 bestehen] bleibt. - Welsch (Projektbearbeiter): Samt dem Abdruck eines Schreibens des Constitutionellen Vereins des Kreises Rothenburg () an Grävell Grävell, Maximilian Karl Friedrich Wilhelm 1781-1860 Politisches Testament urn:nbn:de:bvb:824-dtl-0000101683

Mein Glaubensbekenntniß, angehend den politischen Zustand Deutschlands

Grävell, Maximilian Karl Friedrich Wilhelm 1781-1860 Verfasser (DE-588)116826843 aut

text

ger

Boberach: Der Präsident des Reichsministeriums [des Innern] entwickelt als Programm: Vorrang des Vereinbarungsprinzips, Bundesstaat, Beschränkung der Aufgaben der Nationalversammlung, die praktisch erloschen ist, während die Provisorische Zentralgewalt weiter besteht. Die vieldeutigen Fremdwörter "Revolution" und "Volkssouveränität" sollen durch "Umwälzung" und "Hoheit" ersetzt werden.. - Wentzke: Verfaßt für den Reichsverweser bei Übernahme des Ministeriums am 13. Mai: Die Berechtigung der Nationalversammlung ist durch ihren Auftrag umschrieben: 1. nur konstituierend (=abfassend); 2. Zustimmung der Regierungen vorbehalten; 3. Grundlage der Bundesstaat. Ihre Befugnis, die Reichsminister zur Verantwortung zu ziehen, ist durch Erledigung ihrer Aufgabe (durch Vollbringung oder durch Erkenntnis des Unvermögens) erloschen, während die Zentralgewalt auf Grund des Gesetzes vom 28. Juni [1848 bestehen] bleibt. - Welsch (Projektbearbeiter): Samt dem Abdruck eines Schreibens des Constitutionellen Vereins des Kreises Rothenburg () an Grävell

Boberach: Der Präsident des Reichsministeriums [des Innern] entwickelt als Programm: Vorrang des Vereinbarungsprinzips, Bundesstaat, Beschränkung der Aufgaben der Nationalversammlung, die praktisch erloschen ist, während die Provisorische Zentralgewalt weiter besteht. Die vieldeutigen Fremdwörter "Revolution" und "Volkssouveränität" sollen durch "Umwälzung" und "Hoheit" ersetzt werden.. - Wentzke: Verfaßt für den Reichsverweser bei Übernahme des Ministeriums am 13. Mai: Die Berechtigung der Nationalversammlung ist durch ihren Auftrag umschrieben: 1. nur konstituierend (=abfassend); 2. Zustimmung der Regierungen vorbehalten; 3. Grundlage der Bundesstaat. Ihre Befugnis, die Reichsminister zur Verantwortung zu ziehen, ist durch Erledigung ihrer Aufgabe (durch Vollbringung oder durch Erkenntnis des Unvermögens) erloschen, während die Zentralgewalt auf Grund des Gesetzes vom 28. Juni [1848 bestehen] bleibt. - Welsch (Projektbearbeiter): Samt dem Abdruck eines Schreibens des Constitutionellen Vereins des Kreises Rothenburg () an Grävell

Grävell, Maximilian Karl Friedrich Wilhelm 1781-1860

Politisches Testament

urn:nbn:de:bvb:824-dtl-0000101683


Mein Glaubensbekenntniß, angehend den politischen Zustand Deutschlands Grävell, Maximilian Karl Friedrich Wilhelm 1781-1860 Verfasser (DE-588)116826843 aut text ger Boberach: Der Präsident des Reichsministeriums [des Innern] entwickelt als Programm: Vorrang des Vereinbarungsprinzips, Bundesstaat, Beschränkung der Aufgaben der Nationalversammlung, die praktisch erloschen ist, während die Provisorische Zentralgewalt weiter besteht. Die vieldeutigen Fremdwörter "Revolution" und "Volkssouveränität" sollen durch "Umwälzung" und "Hoheit" ersetzt werden.. - Wentzke: Verfaßt für den Reichsverweser bei Übernahme des Ministeriums am 13. Mai: Die Berechtigung der Nationalversammlung ist durch ihren Auftrag umschrieben: 1. nur konstituierend (=abfassend); 2. Zustimmung der Regierungen vorbehalten; 3. Grundlage der Bundesstaat. Ihre Befugnis, die Reichsminister zur Verantwortung zu ziehen, ist durch Erledigung ihrer Aufgabe (durch Vollbringung oder durch Erkenntnis des Unvermögens) erloschen, während die Zentralgewalt auf Grund des Gesetzes vom 28. Juni [1848 bestehen] bleibt. - Welsch (Projektbearbeiter): Samt dem Abdruck eines Schreibens des Constitutionellen Vereins des Kreises Rothenburg () an Grävell Boberach: Der Präsident des Reichsministeriums [des Innern] entwickelt als Programm: Vorrang des Vereinbarungsprinzips, Bundesstaat, Beschränkung der Aufgaben der Nationalversammlung, die praktisch erloschen ist, während die Provisorische Zentralgewalt weiter besteht. Die vieldeutigen Fremdwörter "Revolution" und "Volkssouveränität" sollen durch "Umwälzung" und "Hoheit" ersetzt werden.. - Wentzke: Verfaßt für den Reichsverweser bei Übernahme des Ministeriums am 13. Mai: Die Berechtigung der Nationalversammlung ist durch ihren Auftrag umschrieben: 1. nur konstituierend (=abfassend); 2. Zustimmung der Regierungen vorbehalten; 3. Grundlage der Bundesstaat. Ihre Befugnis, die Reichsminister zur Verantwortung zu ziehen, ist durch Erledigung ihrer Aufgabe (durch Vollbringung oder durch Erkenntnis des Unvermögens) erloschen, während die Zentralgewalt auf Grund des Gesetzes vom 28. Juni [1848 bestehen] bleibt. - Welsch (Projektbearbeiter): Samt dem Abdruck eines Schreibens des Constitutionellen Vereins des Kreises Rothenburg () an Grävell Grävell, Maximilian Karl Friedrich Wilhelm 1781-1860 Politisches Testament urn:nbn:de:bvb:824-dtl-0000101683