Saemtlichen Beamten und Steuer-Einnehmern dieses Hochloeblichen Fuerstenthums, unterhalb Gebuergs wird befohlen, bey dem - mit dem 1sten Januar des naechstigen 1786. Jahrs eintrettenden Erstern Steuer-Termin, die ... Extra-Steuer ... ohnnachsichtlich zu erheben ... Onolzbach, den 28. December 1785.

Saemtlichen Beamten und Steuer-Einnehmern dieses Hochloeblichen Fuerstenthums, unterhalb Gebuergs wird befohlen, bey dem - mit dem 1sten Januar des naechstigen 1786. Jahrs eintrettenden Erstern Steuer-Termin, die ... Extra-Steuer ... ohnnachsichtlich zu erheben ... Onolzbach, den 28. December 1785. text ger

Saemtlichen Beamten und Steuer-Einnehmern dieses Hochloeblichen Fuerstenthums, unterhalb Gebuergs wird befohlen, bey dem - mit dem 1sten Januar des naechstigen 1786. Jahrs eintrettenden Erstern Steuer-Termin, die ... Extra-Steuer ... ohnnachsichtlich zu erheben ... Onolzbach, den 28. December 1785.

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