Von Gottes Gnaden, Wir Johann Ernst, Hertzog zu Sachßen ... Fügen allen und jeden, unsern Prälaten, Graffen ... Insonderheit aber denjenigen, in unserm Territorio nicht gesessenen, gleichwohl der Zeit sich in- und umb unser Residenz-Stadt Coburg aufhaltenden von Adel, hiermit zu wissen. Wiewohl über hievorige ... Verordnung ... versehen ... wer den andern in seinen Gerichten, Weichbild, und Fluhren, mit Jagten berühre, und nicht auf dem seinen bleibe ... 100 Gül. Pöen verfallen ... geben zu Eisenach am 3. Julii Anno 1636

Von Gottes Gnaden, Wir Johann Ernst, Hertzog zu Sachßen ... Fügen allen und jeden, unsern Prälaten, Graffen ... Insonderheit aber denjenigen, in unserm Territorio nicht gesessenen, gleichwohl der Zeit sich in- und umb unser Residenz-Stadt Coburg aufhaltenden von Adel, hiermit zu wissen. Wiewohl über hievorige ... Verordnung ... versehen ... wer den andern in seinen Gerichten, Weichbild, und Fluhren, mit Jagten berühre, und nicht auf dem seinen bleibe ... 100 Gül. Pöen verfallen ... geben zu Eisenach am 3. Julii Anno 1636 Johann Ernst Sachsen-Coburg-Eisenach, Herzog 1566-1638 Sonstige (DE-588)102305617 oth text (DE-588)4135952-5 Quelle gnd und kostenfrei Jagd urn:nbn:de:bvb:70-dtl-0000029574

Von Gottes Gnaden, Wir Johann Ernst, Hertzog zu Sachßen ... Fügen allen und jeden, unsern Prälaten, Graffen ... Insonderheit aber denjenigen, in unserm Territorio nicht gesessenen, gleichwohl der Zeit sich in- und umb unser Residenz-Stadt Coburg aufhaltenden von Adel, hiermit zu wissen. Wiewohl über hievorige ... Verordnung ... versehen ... wer den andern in seinen Gerichten, Weichbild, und Fluhren, mit Jagten berühre, und nicht auf dem seinen bleibe ... 100 Gül. Pöen verfallen ... geben zu Eisenach am 3. Julii Anno 1636

Johann Ernst Sachsen-Coburg-Eisenach, Herzog 1566-1638 Sonstige (DE-588)102305617 oth

text

(DE-588)4135952-5 Quelle gnd

und

kostenfrei

Jagd

urn:nbn:de:bvb:70-dtl-0000029574


Von Gottes Gnaden, Wir Johann Ernst, Hertzog zu Sachßen ... Fügen allen und jeden, unsern Prälaten, Graffen ... Insonderheit aber denjenigen, in unserm Territorio nicht gesessenen, gleichwohl der Zeit sich in- und umb unser Residenz-Stadt Coburg aufhaltenden von Adel, hiermit zu wissen. Wiewohl über hievorige ... Verordnung ... versehen ... wer den andern in seinen Gerichten, Weichbild, und Fluhren, mit Jagten berühre, und nicht auf dem seinen bleibe ... 100 Gül. Pöen verfallen ... geben zu Eisenach am 3. Julii Anno 1636 Johann Ernst Sachsen-Coburg-Eisenach, Herzog 1566-1638 Sonstige (DE-588)102305617 oth text (DE-588)4135952-5 Quelle gnd und kostenfrei Jagd urn:nbn:de:bvb:70-dtl-0000029574