Demnach bey Fürstl. Sächs. Regierung allhier mißfällig vorgekommen, was massen das lüderliche Diebs- und Rauber-Gesindel, besonders auch die sogenannten Frey-Knechte oder Hundschlager sich häuffig in hiesiger Gegend wieder einfinden ... Als werden alle ... hiermit ernstlich angewiesen ... keinen Landstreicher ... passiren zu lassen ... Signatum Coburg, den 24. Novembris 1749

Demnach bey Fürstl. Sächs. Regierung allhier mißfällig vorgekommen, was massen das lüderliche Diebs- und Rauber-Gesindel, besonders auch die sogenannten Frey-Knechte oder Hundschlager sich häuffig in hiesiger Gegend wieder einfinden ... Als werden alle ... hiermit ernstlich angewiesen ... keinen Landstreicher ... passiren zu lassen ... Signatum Coburg, den 24. Novembris 1749 text ger kostenfrei Landstreicher Quelle urn:nbn:de:bvb:70-dtl-0000012210

Demnach bey Fürstl. Sächs. Regierung allhier mißfällig vorgekommen, was massen das lüderliche Diebs- und Rauber-Gesindel, besonders auch die sogenannten Frey-Knechte oder Hundschlager sich häuffig in hiesiger Gegend wieder einfinden ... Als werden alle ... hiermit ernstlich angewiesen ... keinen Landstreicher ... passiren zu lassen ... Signatum Coburg, den 24. Novembris 1749

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Landstreicher

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urn:nbn:de:bvb:70-dtl-0000012210


Demnach bey Fürstl. Sächs. Regierung allhier mißfällig vorgekommen, was massen das lüderliche Diebs- und Rauber-Gesindel, besonders auch die sogenannten Frey-Knechte oder Hundschlager sich häuffig in hiesiger Gegend wieder einfinden ... Als werden alle ... hiermit ernstlich angewiesen ... keinen Landstreicher ... passiren zu lassen ... Signatum Coburg, den 24. Novembris 1749 text ger kostenfrei Landstreicher Quelle urn:nbn:de:bvb:70-dtl-0000012210