Von Gottes Gnaden Wir Ernst Friedrich, Herzog zu Sachsen, ... Fügen hiermit jedermänniglich zu wissen, ... daß verschiedene ... Collecteurs diejenigen Gelder, welche bey ihnen vor die Lotterie baar eingesetzet worden, sträflicher Weise in ihren eigenen Nutzen verwendet ... [gegeben Coburg zur Ehrenburg den 2. Januar 1773]

Von Gottes Gnaden Wir Ernst Friedrich, Herzog zu Sachsen, ... Fügen hiermit jedermänniglich zu wissen, ... daß verschiedene ... Collecteurs diejenigen Gelder, welche bey ihnen vor die Lotterie baar eingesetzet worden, sträflicher Weise in ihren eigenen Nutzen verwendet ... [gegeben Coburg zur Ehrenburg den 2. Januar 1773] Ernst Friedrich Sachsen-Coburg-Saalfeld, Herzog 1724-1800 Sonstige (DE-588)100265979 oth text ger kostenfrei Quelle Lotterie urn:nbn:de:bvb:70-dtl-0000012295

Von Gottes Gnaden Wir Ernst Friedrich, Herzog zu Sachsen, ... Fügen hiermit jedermänniglich zu wissen, ... daß verschiedene ... Collecteurs diejenigen Gelder, welche bey ihnen vor die Lotterie baar eingesetzet worden, sträflicher Weise in ihren eigenen Nutzen verwendet ... [gegeben Coburg zur Ehrenburg den 2. Januar 1773]

Ernst Friedrich Sachsen-Coburg-Saalfeld, Herzog 1724-1800 Sonstige (DE-588)100265979 oth

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Quelle

Lotterie

urn:nbn:de:bvb:70-dtl-0000012295


Von Gottes Gnaden Wir Ernst Friedrich, Herzog zu Sachsen, ... Fügen hiermit jedermänniglich zu wissen, ... daß verschiedene ... Collecteurs diejenigen Gelder, welche bey ihnen vor die Lotterie baar eingesetzet worden, sträflicher Weise in ihren eigenen Nutzen verwendet ... [gegeben Coburg zur Ehrenburg den 2. Januar 1773] Ernst Friedrich Sachsen-Coburg-Saalfeld, Herzog 1724-1800 Sonstige (DE-588)100265979 oth text ger kostenfrei Quelle Lotterie urn:nbn:de:bvb:70-dtl-0000012295