Abdruck verschiedener Rechtlichen Bedencken über nachfolgende Fragen: I. Ob, und wie fern, ein Possessor Decimarum Laicus, zu denen Bau-Kosten der Kirchen-Gebäude des Orts, wo Er den Zehenden ganz oder zum Theil innen hat, zu concurriren schuldig sey? Und II. Ob in solcherley Strittigkeiten, wann von einem Geistlichen Stand des Reichs gegen einen Immediatum Imperii, mit Arresten und Pfandungen verfahren wird, das Hochlöbl. Kayserl. Cammer-Gericht gewöhnliche Processe, auf die Constitutiones von Arresten und Pfandungen erkennen könne, und hierzu fundatam Jurisdictionem habe?

Abdruck verschiedener Rechtlichen Bedencken über nachfolgende Fragen: I. Ob, und wie fern, ein Possessor Decimarum Laicus, zu denen Bau-Kosten der Kirchen-Gebäude des Orts, wo Er den Zehenden ganz oder zum Theil innen hat, zu concurriren schuldig sey? Und II. Ob in solcherley Strittigkeiten, wann von einem Geistlichen Stand des Reichs gegen einen Immediatum Imperii, mit Arresten und Pfandungen verfahren wird, das Hochlöbl. Kayserl. Cammer-Gericht gewöhnliche Processe, auf die Constitutiones von Arresten und Pfandungen erkennen könne, und hierzu fundatam Jurisdictionem habe? Böhmer, Justus Henning 1674-1749 Sonstige (DE-588)118512617 oth text Konsiliensammlung local lat kostenfrei urn:nbn:de:bvb:29-bv036496025-0

Abdruck verschiedener Rechtlichen Bedencken über nachfolgende Fragen: I. Ob, und wie fern, ein Possessor Decimarum Laicus, zu denen Bau-Kosten der Kirchen-Gebäude des Orts, wo Er den Zehenden ganz oder zum Theil innen hat, zu concurriren schuldig sey? Und II. Ob in solcherley Strittigkeiten, wann von einem Geistlichen Stand des Reichs gegen einen Immediatum Imperii, mit Arresten und Pfandungen verfahren wird, das Hochlöbl. Kayserl. Cammer-Gericht gewöhnliche Processe, auf die Constitutiones von Arresten und Pfandungen erkennen könne, und hierzu fundatam Jurisdictionem habe?

Böhmer, Justus Henning 1674-1749 Sonstige (DE-588)118512617 oth

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Abdruck verschiedener Rechtlichen Bedencken über nachfolgende Fragen: I. Ob, und wie fern, ein Possessor Decimarum Laicus, zu denen Bau-Kosten der Kirchen-Gebäude des Orts, wo Er den Zehenden ganz oder zum Theil innen hat, zu concurriren schuldig sey? Und II. Ob in solcherley Strittigkeiten, wann von einem Geistlichen Stand des Reichs gegen einen Immediatum Imperii, mit Arresten und Pfandungen verfahren wird, das Hochlöbl. Kayserl. Cammer-Gericht gewöhnliche Processe, auf die Constitutiones von Arresten und Pfandungen erkennen könne, und hierzu fundatam Jurisdictionem habe? Böhmer, Justus Henning 1674-1749 Sonstige (DE-588)118512617 oth text Konsiliensammlung local lat kostenfrei urn:nbn:de:bvb:29-bv036496025-0