Seine Koenigliche Majestaet von Preussen, ... lassen den gesammten in ... Ihro Gebiet gelegenen fremdherrischen und ritterschaftlichen Innsaßen ... eroefnen, daß Allerhoechstdieselben, vermoege der Ihnen nach Staatsrechtlichen Gruenden zustehenden Landeshoheits-Rechte, von nun an ueber diese in Hoechst Ihro Gebiet gelegenen Insaßen die Justiz und Kirchengewalt auszuueben, beschlossen haben ... Gegeben Ansbach, den 7. Julii 1796

Seine Koenigliche Majestaet von Preussen, ... lassen den gesammten in ... Ihro Gebiet gelegenen fremdherrischen und ritterschaftlichen Innsaßen ... eroefnen, daß Allerhoechstdieselben, vermoege der Ihnen nach Staatsrechtlichen Gruenden zustehenden Landeshoheits-Rechte, von nun an ueber diese in Hoechst Ihro Gebiet gelegenen Insaßen die Justiz und Kirchengewalt auszuueben, beschlossen haben ... Gegeben Ansbach, den 7. Julii 1796 text ger kostenfrei

Seine Koenigliche Majestaet von Preussen, ... lassen den gesammten in ... Ihro Gebiet gelegenen fremdherrischen und ritterschaftlichen Innsaßen ... eroefnen, daß Allerhoechstdieselben, vermoege der Ihnen nach Staatsrechtlichen Gruenden zustehenden Landeshoheits-Rechte, von nun an ueber diese in Hoechst Ihro Gebiet gelegenen Insaßen die Justiz und Kirchengewalt auszuueben, beschlossen haben ... Gegeben Ansbach, den 7. Julii 1796

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