Nachweisung dessen, was nach sorgfältiger Verfügung W. hochlöblichen Oberconsistorii, von unbenannten Wohlthätern, an die geplünderte, guten theils gänzlich verarmte Kirchen- und Schul-Bediente in der Churmark, Neumark und Pommern, bis auf den letzten May 1761 vertheilet werden können

Nachweisung dessen, was nach sorgfältiger Verfügung W. hochlöblichen Oberconsistorii, von unbenannten Wohlthätern, an die geplünderte, guten theils gänzlich verarmte Kirchen- und Schul-Bediente in der Churmark, Neumark und Pommern, bis auf den letzten May 1761 vertheilet werden können text ger kostenfrei urn:nbn:de:bvb:29-bv035836671-1

Nachweisung dessen, was nach sorgfältiger Verfügung W. hochlöblichen Oberconsistorii, von unbenannten Wohlthätern, an die geplünderte, guten theils gänzlich verarmte Kirchen- und Schul-Bediente in der Churmark, Neumark und Pommern, bis auf den letzten May 1761 vertheilet werden können

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Nachweisung dessen, was nach sorgfältiger Verfügung W. hochlöblichen Oberconsistorii, von unbenannten Wohlthätern, an die geplünderte, guten theils gänzlich verarmte Kirchen- und Schul-Bediente in der Churmark, Neumark und Pommern, bis auf den letzten May 1761 vertheilet werden können text ger kostenfrei urn:nbn:de:bvb:29-bv035836671-1