Nachweisung dessen, was nach sorgfältiger Verfügung W. hochlöblichen Oberconsistorii, von unbenannten Wohlthätern, an die geplünderte, guten theils gänzlich verarmte Kirchen- und Schul-Bediente in der Churmark, Neumark und Pommern, bis auf den letzten May 1761 vertheilet werden können text ger kostenfrei urn:nbn:de:bvb:29-bv035836671-1
Nachweisung dessen, was nach sorgfältiger Verfügung W. hochlöblichen Oberconsistorii, von unbenannten Wohlthätern, an die geplünderte, guten theils gänzlich verarmte Kirchen- und Schul-Bediente in der Churmark, Neumark und Pommern, bis auf den letzten May 1761 vertheilet werden können
text
ger
kostenfrei
urn:nbn:de:bvb:29-bv035836671-1