Das Urteil des Paris Dürer, Albrecht (1471-1528) Inventor Inventor Springinklee, Hans (1495-1540) Inventor Inventor Petrak, Alois (1811-1888) Stecher Engraver still image Kupferstich aat Druckgraphik aat ||| Alois Petrak fertigte in der Mitte des 19. Jahrhunderts eine gegenseitige Kopie nach einem Rundbild "Das Urteil des Paris" zeigend, das noch im 19. Jahrhundert Dürer zuschrieben wurde. Trotz der Veränderung der Ausrichtung und der Umsetzung in Kupferstich ist eine Orientierung an der Vorlage erkennbar. Auch der Kopist zeigt den Moment, als der Göttervater sich samt goldenem Apfel dem ruhenden Paris zuwendet, die diskutierenden Göttinnen im Rücken. Nachdem die nicht zur Götterfeier auf den Olymp eingeladene Göttin der Zwietracht einen goldenen Apfel mit der Aufschrift "Die Schönste" zwischen die Feiernden warf, entflammte ein Streit zwischen Aphrodite, Athene und Hera. Zeus, der die Entscheidung treffen sollte, gab den Zankapfel jedoch an den sterblichen Paris weiter, damit dieser das Urteil fälle. Während Hinweise auf Dürer als den Schöpfer der Bildidee fehlen, ist unterhalb der Darstellung links der Schriftzug "A. Petrak sc." in die Platte aufgenommen. Die Graphik ist beschnitten, wobei trotz relativ breitem Rand keine Facettenprägung sichtbar ist. Im Gegensatz zu den meisten Blättern aus der Heller-Sammlung ist dieses nicht entlang der linken Außenkante auf ein Trägerpapier, sondern direkt auf den Bogen geklebt. Vorderseitig informiert ein Bleistiftvermerk über die spätere Integration des Blattes in die Sammlungsstruktur. Demzufolge schenkte Heinrich Cornill d'Orville, Administrator des Städelschen Kunstinstituts, das Blatt zusammen mit weiteren Werken Petraks (z.B. I C 12ab und I C 45b der Staatsbibliothek Bamberg) "1854" der Königlichen Bibliothek (heute Staatsbibliothek Bamberg), weshalb gleichermaßen die alte Bibliothekssignatur (I G 30a) aufgebracht ist. Außerdem wird das Blatt als Kopie des von Heller 1827 aufgeführten Blattes "Das Urtheil Paris" benannt (vgl. Heller Dürer 1827 II.458.793). Natürlich nicht im sogenannten "Heller’schen Kupferstich-Verzeichniß" mitgezählt, das die Heller-Sammlung zum Zeitpunkt des Übergangs an die Königliche Bibliothek 1849/50 beschreibt (vgl. Msc.Misc.177(2), findet sich die Kopie im danach verfassten Entwurf zum Katalog der Kunstsammlung (Kat.149). Gemeinsam mit zwei gegenseitigen Kopien nach "Das Urteil des Paris" ist das Blatt auf einen Bogen montiert. Alois Petrak fertigte in der Mitte des 19. Jahrhunderts eine gegenseitige Kopie nach einem Rundbild "Das Urteil des Paris" zeigend, das noch im 19. Jahrhundert Dürer zuschrieben wurde. Trotz der Veränderung der Ausrichtung und der Umsetzung in Kupferstich ist eine Orientierung an der Vorlage erkennbar. Auch der Kopist zeigt den Moment, als der Göttervater sich samt goldenem Apfel dem ruhenden Paris zuwendet, die diskutierenden Göttinnen im Rücken. Nachdem die nicht zur Götterfeier auf den Olymp eingeladene Göttin der Zwietracht einen goldenen Apfel mit der Aufschrift "Die Schönste" zwischen die Feiernden warf, entflammte ein Streit zwischen Aphrodite, Athene und Hera. Zeus, der die Entscheidung treffen sollte, gab den Zankapfel jedoch an den sterblichen Paris weiter, damit dieser das Urteil fälle. Während Hinweise auf Dürer als den Schöpfer der Bildidee fehlen, ist unterhalb der Darstellung links der Schriftzug "A. Petrak sc." in die Platte aufgenommen. Die Graphik ist beschnitten, wobei trotz relativ breitem Rand keine Facettenprägung sichtbar ist. Im Gegensatz zu den meisten Blättern aus der Heller-Sammlung ist dieses nicht entlang der linken Außenkante auf ein Trägerpapier, sondern direkt auf den Bogen geklebt. Vorderseitig informiert ein Bleistiftvermerk über die spätere Integration des Blattes in die Sammlungsstruktur. Demzufolge schenkte Heinrich Cornill d'Orville, Administrator des Städelschen Kunstinstituts, das Blatt zusammen mit weiteren Werken Petraks (z.B. I C 12ab und I C 45b der Staatsbibliothek Bamberg) "1854" der Königlichen Bibliothek (heute Staatsbibliothek Bamberg), weshalb gleichermaßen die alte Bibliothekssignatur (I G 30a) aufgebracht ist. Außerdem wird das Blatt als Kopie des von Heller 1827 aufgeführten Blattes "Das Urtheil Paris" benannt (vgl. Heller Dürer 1827 II.458.793). Natürlich nicht im sogenannten "Heller’schen Kupferstich-Verzeichniß" mitgezählt, das die Heller-Sammlung zum Zeitpunkt des Übergangs an die Königliche Bibliothek 1849/50 beschreibt (vgl. Msc.Misc.177(2), findet sich die Kopie im danach verfassten Entwurf zum Katalog der Kunstsammlung (Kat.149). Gemeinsam mit zwei gegenseitigen Kopien nach "Das Urteil des Paris" ist das Blatt auf einen Bogen montiert. urn:nbn:de:bvb:22-dtl-0000099088
Das Urteil des Paris
Dürer, Albrecht (1471-1528) Inventor Inventor
Springinklee, Hans (1495-1540) Inventor Inventor
Petrak, Alois (1811-1888) Stecher Engraver
still image
Kupferstich aat
Druckgraphik aat
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Alois Petrak fertigte in der Mitte des 19. Jahrhunderts eine gegenseitige Kopie nach einem Rundbild "Das Urteil des Paris" zeigend, das noch im 19. Jahrhundert Dürer zuschrieben wurde. Trotz der Veränderung der Ausrichtung und der Umsetzung in Kupferstich ist eine Orientierung an der Vorlage erkennbar. Auch der Kopist zeigt den Moment, als der Göttervater sich samt goldenem Apfel dem ruhenden Paris zuwendet, die diskutierenden Göttinnen im Rücken. Nachdem die nicht zur Götterfeier auf den Olymp eingeladene Göttin der Zwietracht einen goldenen Apfel mit der Aufschrift "Die Schönste" zwischen die Feiernden warf, entflammte ein Streit zwischen Aphrodite, Athene und Hera. Zeus, der die Entscheidung treffen sollte, gab den Zankapfel jedoch an den sterblichen Paris weiter, damit dieser das Urteil fälle. Während Hinweise auf Dürer als den Schöpfer der Bildidee fehlen, ist unterhalb der Darstellung links der Schriftzug "A. Petrak sc." in die Platte aufgenommen.
Die Graphik ist beschnitten, wobei trotz relativ breitem Rand keine Facettenprägung sichtbar ist. Im Gegensatz zu den meisten Blättern aus der Heller-Sammlung ist dieses nicht entlang der linken Außenkante auf ein Trägerpapier, sondern direkt auf den Bogen geklebt. Vorderseitig informiert ein Bleistiftvermerk über die spätere Integration des Blattes in die Sammlungsstruktur. Demzufolge schenkte Heinrich Cornill d'Orville, Administrator des Städelschen Kunstinstituts, das Blatt zusammen mit weiteren Werken Petraks (z.B. I C 12ab und I C 45b der Staatsbibliothek Bamberg) "1854" der Königlichen Bibliothek (heute Staatsbibliothek Bamberg), weshalb gleichermaßen die alte Bibliothekssignatur (I G 30a) aufgebracht ist. Außerdem wird das Blatt als Kopie des von Heller 1827 aufgeführten Blattes "Das Urtheil Paris" benannt (vgl. Heller Dürer 1827 II.458.793). Natürlich nicht im sogenannten "Heller’schen Kupferstich-Verzeichniß" mitgezählt, das die Heller-Sammlung zum Zeitpunkt des Übergangs an die Königliche Bibliothek 1849/50 beschreibt (vgl. Msc.Misc.177(2), findet sich die Kopie im danach verfassten Entwurf zum Katalog der Kunstsammlung (Kat.149). Gemeinsam mit zwei gegenseitigen Kopien nach "Das Urteil des Paris" ist das Blatt auf einen Bogen montiert.
Alois Petrak fertigte in der Mitte des 19. Jahrhunderts eine gegenseitige Kopie nach einem Rundbild "Das Urteil des Paris" zeigend, das noch im 19. Jahrhundert Dürer zuschrieben wurde. Trotz der Veränderung der Ausrichtung und der Umsetzung in Kupferstich ist eine Orientierung an der Vorlage erkennbar. Auch der Kopist zeigt den Moment, als der Göttervater sich samt goldenem Apfel dem ruhenden Paris zuwendet, die diskutierenden Göttinnen im Rücken. Nachdem die nicht zur Götterfeier auf den Olymp eingeladene Göttin der Zwietracht einen goldenen Apfel mit der Aufschrift "Die Schönste" zwischen die Feiernden warf, entflammte ein Streit zwischen Aphrodite, Athene und Hera. Zeus, der die Entscheidung treffen sollte, gab den Zankapfel jedoch an den sterblichen Paris weiter, damit dieser das Urteil fälle. Während Hinweise auf Dürer als den Schöpfer der Bildidee fehlen, ist unterhalb der Darstellung links der Schriftzug "A. Petrak sc." in die Platte aufgenommen.
Die Graphik ist beschnitten, wobei trotz relativ breitem Rand keine Facettenprägung sichtbar ist. Im Gegensatz zu den meisten Blättern aus der Heller-Sammlung ist dieses nicht entlang der linken Außenkante auf ein Trägerpapier, sondern direkt auf den Bogen geklebt. Vorderseitig informiert ein Bleistiftvermerk über die spätere Integration des Blattes in die Sammlungsstruktur. Demzufolge schenkte Heinrich Cornill d'Orville, Administrator des Städelschen Kunstinstituts, das Blatt zusammen mit weiteren Werken Petraks (z.B. I C 12ab und I C 45b der Staatsbibliothek Bamberg) "1854" der Königlichen Bibliothek (heute Staatsbibliothek Bamberg), weshalb gleichermaßen die alte Bibliothekssignatur (I G 30a) aufgebracht ist. Außerdem wird das Blatt als Kopie des von Heller 1827 aufgeführten Blattes "Das Urtheil Paris" benannt (vgl. Heller Dürer 1827 II.458.793). Natürlich nicht im sogenannten "Heller’schen Kupferstich-Verzeichniß" mitgezählt, das die Heller-Sammlung zum Zeitpunkt des Übergangs an die Königliche Bibliothek 1849/50 beschreibt (vgl. Msc.Misc.177(2), findet sich die Kopie im danach verfassten Entwurf zum Katalog der Kunstsammlung (Kat.149). Gemeinsam mit zwei gegenseitigen Kopien nach "Das Urteil des Paris" ist das Blatt auf einen Bogen montiert.
urn:nbn:de:bvb:22-dtl-0000099088