Observations-Puncten, welche von Ihro weyland Hochgräfl. Excellence Herrn Ludwig Andreä des H. Röm. Reichs Grafen von Khevenhüller, der Röm. Kays. und Königl. Majest. Cammerern, würcklich geheimen Rath, ... bey dem Ihme ... anvertrauten Dragoner-Regiment vorgeschrieben worinnen Im Ersten Theil gantz klärlich gezeiget wird, was ein jeder von Dragoner an, Character-mässig, vermög Kayserl. Königl. Kriegs-Articuln, und Kriegs-Gebräuchen, nach Schuldigkeit und Gehorsam, zu verrichten habe. Dann Im Zweyten Theil 1. von Subordination, Gehorsam und Respect. 2. Von Conduite der Herren Officier, 3. Regiments-Privilegien, 4. Von unterschiedlichen Diensten, und wie sich dabey zu verhalten. 5. Was in Guarnisonen zu thun, da etwan das Regiment in Besatzung emploiret würde. 6. Von Ceremoniel und Ehren-Bezeugnüssen, im Praesentiren, Salutiren, Spiel schlagen, und Wacht geben. 7. Ceremoniel von neuer Standart Anschlag, und Weyhung. 8. Von Vorstellung derer Officiers. 9. Von Remonte und Recroutirung. 10. Von Musterung und Revisionen und dann 11. von Begräbnüssen gehandelt wird ; Nicht weniger Das Exercitium zu Pferd und zu Fuß, so wohl über ein gantzes Regiment, als auch über eine Compagnie, oder kleinen Troupp insbesondere Khevenhüller-Frankenburg, Ludwig Andreas von1683-1744Verfasser(DE-588)116153849aut text Kriegskundelocal ger kostenfrei urn:nbn:de:bvb:29-bv042737413-1
Observations-Puncten, welche von Ihro weyland Hochgräfl. Excellence Herrn Ludwig Andreä des H. Röm. Reichs Grafen von Khevenhüller, der Röm. Kays. und Königl. Majest. Cammerern, würcklich geheimen Rath, ... bey dem Ihme ... anvertrauten Dragoner-Regiment vorgeschrieben worinnen Im Ersten Theil gantz klärlich gezeiget wird, was ein jeder von Dragoner an, Character-mässig, vermög Kayserl. Königl. Kriegs-Articuln, und Kriegs-Gebräuchen, nach Schuldigkeit und Gehorsam, zu verrichten habe. Dann Im Zweyten Theil 1. von Subordination, Gehorsam und Respect. 2. Von Conduite der Herren Officier, 3. Regiments-Privilegien, 4. Von unterschiedlichen Diensten, und wie sich dabey zu verhalten. 5. Was in Guarnisonen zu thun, da etwan das Regiment in Besatzung emploiret würde. 6. Von Ceremoniel und Ehren-Bezeugnüssen, im Praesentiren, Salutiren, Spiel schlagen, und Wacht geben. 7. Ceremoniel von neuer Standart Anschlag, und Weyhung. 8. Von Vorstellung derer Officiers. 9. Von Remonte und Recroutirung. 10. Von Musterung und Revisionen und dann 11. von Begräbnüssen gehandelt wird ; Nicht weniger Das Exercitium zu Pferd und zu Fuß, so wohl über ein gantzes Regiment, als auch über eine Compagnie, oder kleinen Troupp insbesondere
Khevenhüller-Frankenburg, Ludwig Andreas von1683-1744Verfasser(DE-588)116153849aut
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