Species facti Es ist allerdings nicht in Abrede zu stellen, daß der Stadt-Rath zu Nürnberg, seit den von den Herren Burggrafen zu Nürnberg Ao. 1427. käuflich erlangten- an beyden Seiten der Stadt liegenden sogenannten Reichs-Wäldern Sti. Sebaldi und S. Laurentii, nicht nur sämtliche durch erhohlte Wälder in die Reichs-Stadt Nürnberg gehende Strassen, sondern auch die Brücken und Steege ... im baulichen Wesen erhalten müssen ... : [Onolzbach, den 22. Nov. 1775]. [Mit. Beil.]

Species facti Es ist allerdings nicht in Abrede zu stellen, daß der Stadt-Rath zu Nürnberg, seit den von den Herren Burggrafen zu Nürnberg Ao. 1427. käuflich erlangten- an beyden Seiten der Stadt liegenden sogenannten Reichs-Wäldern Sti. Sebaldi und S. Laurentii, nicht nur sämtliche durch erhohlte Wälder in die Reichs-Stadt Nürnberg gehende Strassen, sondern auch die Brücken und Steege ... im baulichen Wesen erhalten müssen ... : [Onolzbach, den 22. Nov. 1775]. [Mit. Beil.] Fürstentum Ansbach Verfasser (DE-588)4371198-4 aut Nürnberg Sonstige (DE-588)4042742-0 oth Nürnberg (DE-588)4042742-0 aut Allerunterthänigste exceptiones fori declinatoriae ... in Sachen Burgermeister und Rath zu Nürnberg ... contra die hochfürstl. Regierung zu Onolzbach text ger kostenfrei urn:nbn:de:bvb:70-dtl-0000041234

Species facti Es ist allerdings nicht in Abrede zu stellen, daß der Stadt-Rath zu Nürnberg, seit den von den Herren Burggrafen zu Nürnberg Ao. 1427. käuflich erlangten- an beyden Seiten der Stadt liegenden sogenannten Reichs-Wäldern Sti. Sebaldi und S. Laurentii, nicht nur sämtliche durch erhohlte Wälder in die Reichs-Stadt Nürnberg gehende Strassen, sondern auch die Brücken und Steege ... im baulichen Wesen erhalten müssen ... : [Onolzbach, den 22. Nov. 1775]. [Mit. Beil.]

Fürstentum Ansbach Verfasser (DE-588)4371198-4 aut

Nürnberg Sonstige (DE-588)4042742-0 oth

Nürnberg (DE-588)4042742-0 aut Allerunterthänigste exceptiones fori declinatoriae ... in Sachen Burgermeister und Rath zu Nürnberg ... contra die hochfürstl. Regierung zu Onolzbach

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urn:nbn:de:bvb:70-dtl-0000041234


Species facti Es ist allerdings nicht in Abrede zu stellen, daß der Stadt-Rath zu Nürnberg, seit den von den Herren Burggrafen zu Nürnberg Ao. 1427. käuflich erlangten- an beyden Seiten der Stadt liegenden sogenannten Reichs-Wäldern Sti. Sebaldi und S. Laurentii, nicht nur sämtliche durch erhohlte Wälder in die Reichs-Stadt Nürnberg gehende Strassen, sondern auch die Brücken und Steege ... im baulichen Wesen erhalten müssen ... : [Onolzbach, den 22. Nov. 1775]. [Mit. Beil.] Fürstentum Ansbach Verfasser (DE-588)4371198-4 aut Nürnberg Sonstige (DE-588)4042742-0 oth Nürnberg (DE-588)4042742-0 aut Allerunterthänigste exceptiones fori declinatoriae ... in Sachen Burgermeister und Rath zu Nürnberg ... contra die hochfürstl. Regierung zu Onolzbach text ger kostenfrei urn:nbn:de:bvb:70-dtl-0000041234