Der Marktbauer und sein Weib Dürer, Albrecht (1471-1528) Inventor Inventor Fischer, Johannes (1580-1643) Stecher Engraver still image Kupferstich aat Druckgraphik aat ||| Der Künstler kopierte Dürers 1519 entstandenen Kupferstich "Der Marktbauer und sein Weib" von der Gegenseite. Trotz der Seitenverkehrung ist eine Orientierung an der Vorlage deutlich erkennbar. Auch er zeigt eine Bäuerin und einen Bauern vor einer Mauer stehend. Während der Mann seinen Hut abgenommen und unter den Arm geklemmt hat, scheint er mit seiner freien Hand vielsagend zu deuten. Die neben ihm Stehende hört ihm aufmerksam zu, ist voll bepackt mit Marktgut, sogar zu ihren Füßen steht ein Korb mit Eiern und ein Krug. Das bäuerliche Paar füllt den Bildausschnitt nahezu vollständig aus. Während die Graphik keine Hinweise auf Dürer als den geistigen Schöpfer der Bildidee enthält, ist das Monogramm "G.V" und die Jahreszahl "16" bzw. "1642" integriert. Nagler schrieb 1863, dass die Jahreszahl "1642" erst später aufgesetzt wurde, um die "16" zu ergänzen, hält aber auch das vorab interpretierte Entstehungsjahr "1616" für möglich (vgl. Nagler III.134.422). Der Kupferstich ist bis an die Einfassungslinien beschnitten, so dass die Facettenprägung nicht mehr sichtbar ist. Da er entlang der Oberkante auf ein Trägerpapier geklebt ist, bleibt der rückseitig aufgebrachte Bleistiftvermerk ohne Weiteres zugänglich. Im Gegensatz zu zahlreichen anderen Blättern aus der Heller-Sammlung ist dieses nicht mit einer Heller-Nummer oder dem typischen Trägerpapier versehen. Nagler bemerkte 1863: "Diese Copie ist selten, und sie blieb Heller unbekannt." (Nagler III.134.422), da dieser sie nicht in seiner 1827 erschienenen Publikation auflistete. Trotz der zudem für die Heller-Sammlung wenig charakteristischen Anordnung des Blattes auf dem Bogen, es ist die einzige gegenseitige Kopie zwischen drei gleichseitigen Kopien, ist die Zugehörigkeit zur Heller-Sammlung belegbar. Sowohl im sogenannten "Heller’schen Kupferstich-Verzeichniß", das die Heller-Sammlung zum Zeitpunkt des Übergangs an die Königliche Bibliothek 1849/50 beschreibt (vgl. Msc.Misc.177(2), als auch im danach verfassten Entwurf zum Katalog der Kunstsammlung (Kat.149) ist das Blatt mitgezählt. Der Künstler kopierte Dürers 1519 entstandenen Kupferstich "Der Marktbauer und sein Weib" von der Gegenseite. Trotz der Seitenverkehrung ist eine Orientierung an der Vorlage deutlich erkennbar. Auch er zeigt eine Bäuerin und einen Bauern vor einer Mauer stehend. Während der Mann seinen Hut abgenommen und unter den Arm geklemmt hat, scheint er mit seiner freien Hand vielsagend zu deuten. Die neben ihm Stehende hört ihm aufmerksam zu, ist voll bepackt mit Marktgut, sogar zu ihren Füßen steht ein Korb mit Eiern und ein Krug. Das bäuerliche Paar füllt den Bildausschnitt nahezu vollständig aus. Während die Graphik keine Hinweise auf Dürer als den geistigen Schöpfer der Bildidee enthält, ist das Monogramm "G.V" und die Jahreszahl "16" bzw. "1642" integriert. Nagler schrieb 1863, dass die Jahreszahl "1642" erst später aufgesetzt wurde, um die "16" zu ergänzen, hält aber auch das vorab interpretierte Entstehungsjahr "1616" für möglich (vgl. Nagler III.134.422). Der Kupferstich ist bis an die Einfassungslinien beschnitten, so dass die Facettenprägung nicht mehr sichtbar ist. Da er entlang der Oberkante auf ein Trägerpapier geklebt ist, bleibt der rückseitig aufgebrachte Bleistiftvermerk ohne Weiteres zugänglich. Im Gegensatz zu zahlreichen anderen Blättern aus der Heller-Sammlung ist dieses nicht mit einer Heller-Nummer oder dem typischen Trägerpapier versehen. Nagler bemerkte 1863: "Diese Copie ist selten, und sie blieb Heller unbekannt." (Nagler III.134.422), da dieser sie nicht in seiner 1827 erschienenen Publikation auflistete. Trotz der zudem für die Heller-Sammlung wenig charakteristischen Anordnung des Blattes auf dem Bogen, es ist die einzige gegenseitige Kopie zwischen drei gleichseitigen Kopien, ist die Zugehörigkeit zur Heller-Sammlung belegbar. Sowohl im sogenannten "Heller’schen Kupferstich-Verzeichniß", das die Heller-Sammlung zum Zeitpunkt des Übergangs an die Königliche Bibliothek 1849/50 beschreibt (vgl. Msc.Misc.177(2), als auch im danach verfassten Entwurf zum Katalog der Kunstsammlung (Kat.149) ist das Blatt mitgezählt. http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10258662_00144.html urn:nbn:de:bvb:22-dtl-0000084905
Der Marktbauer und sein Weib
Dürer, Albrecht (1471-1528) Inventor Inventor
Fischer, Johannes (1580-1643) Stecher Engraver
still image
Kupferstich aat
Druckgraphik aat
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Der Künstler kopierte Dürers 1519 entstandenen Kupferstich "Der Marktbauer und sein Weib" von der Gegenseite. Trotz der Seitenverkehrung ist eine Orientierung an der Vorlage deutlich erkennbar. Auch er zeigt eine Bäuerin und einen Bauern vor einer Mauer stehend. Während der Mann seinen Hut abgenommen und unter den Arm geklemmt hat, scheint er mit seiner freien Hand vielsagend zu deuten. Die neben ihm Stehende hört ihm aufmerksam zu, ist voll bepackt mit Marktgut, sogar zu ihren Füßen steht ein Korb mit Eiern und ein Krug. Das bäuerliche Paar füllt den Bildausschnitt nahezu vollständig aus. Während die Graphik keine Hinweise auf Dürer als den geistigen Schöpfer der Bildidee enthält, ist das Monogramm "G.V" und die Jahreszahl "16" bzw. "1642" integriert. Nagler schrieb 1863, dass die Jahreszahl "1642" erst später aufgesetzt wurde, um die "16" zu ergänzen, hält aber auch das vorab interpretierte Entstehungsjahr "1616" für möglich (vgl. Nagler III.134.422).
Der Kupferstich ist bis an die Einfassungslinien beschnitten, so dass die Facettenprägung nicht mehr sichtbar ist. Da er entlang der Oberkante auf ein Trägerpapier geklebt ist, bleibt der rückseitig aufgebrachte Bleistiftvermerk ohne Weiteres zugänglich. Im Gegensatz zu zahlreichen anderen Blättern aus der Heller-Sammlung ist dieses nicht mit einer Heller-Nummer oder dem typischen Trägerpapier versehen. Nagler bemerkte 1863: "Diese Copie ist selten, und sie blieb Heller unbekannt." (Nagler III.134.422), da dieser sie nicht in seiner 1827 erschienenen Publikation auflistete. Trotz der zudem für die Heller-Sammlung wenig charakteristischen Anordnung des Blattes auf dem Bogen, es ist die einzige gegenseitige Kopie zwischen drei gleichseitigen Kopien, ist die Zugehörigkeit zur Heller-Sammlung belegbar. Sowohl im sogenannten "Heller’schen Kupferstich-Verzeichniß", das die Heller-Sammlung zum Zeitpunkt des Übergangs an die Königliche Bibliothek 1849/50 beschreibt (vgl. Msc.Misc.177(2), als auch im danach verfassten Entwurf zum Katalog der Kunstsammlung (Kat.149) ist das Blatt mitgezählt.
Der Künstler kopierte Dürers 1519 entstandenen Kupferstich "Der Marktbauer und sein Weib" von der Gegenseite. Trotz der Seitenverkehrung ist eine Orientierung an der Vorlage deutlich erkennbar. Auch er zeigt eine Bäuerin und einen Bauern vor einer Mauer stehend. Während der Mann seinen Hut abgenommen und unter den Arm geklemmt hat, scheint er mit seiner freien Hand vielsagend zu deuten. Die neben ihm Stehende hört ihm aufmerksam zu, ist voll bepackt mit Marktgut, sogar zu ihren Füßen steht ein Korb mit Eiern und ein Krug. Das bäuerliche Paar füllt den Bildausschnitt nahezu vollständig aus. Während die Graphik keine Hinweise auf Dürer als den geistigen Schöpfer der Bildidee enthält, ist das Monogramm "G.V" und die Jahreszahl "16" bzw. "1642" integriert. Nagler schrieb 1863, dass die Jahreszahl "1642" erst später aufgesetzt wurde, um die "16" zu ergänzen, hält aber auch das vorab interpretierte Entstehungsjahr "1616" für möglich (vgl. Nagler III.134.422).
Der Kupferstich ist bis an die Einfassungslinien beschnitten, so dass die Facettenprägung nicht mehr sichtbar ist. Da er entlang der Oberkante auf ein Trägerpapier geklebt ist, bleibt der rückseitig aufgebrachte Bleistiftvermerk ohne Weiteres zugänglich. Im Gegensatz zu zahlreichen anderen Blättern aus der Heller-Sammlung ist dieses nicht mit einer Heller-Nummer oder dem typischen Trägerpapier versehen. Nagler bemerkte 1863: "Diese Copie ist selten, und sie blieb Heller unbekannt." (Nagler III.134.422), da dieser sie nicht in seiner 1827 erschienenen Publikation auflistete. Trotz der zudem für die Heller-Sammlung wenig charakteristischen Anordnung des Blattes auf dem Bogen, es ist die einzige gegenseitige Kopie zwischen drei gleichseitigen Kopien, ist die Zugehörigkeit zur Heller-Sammlung belegbar. Sowohl im sogenannten "Heller’schen Kupferstich-Verzeichniß", das die Heller-Sammlung zum Zeitpunkt des Übergangs an die Königliche Bibliothek 1849/50 beschreibt (vgl. Msc.Misc.177(2), als auch im danach verfassten Entwurf zum Katalog der Kunstsammlung (Kat.149) ist das Blatt mitgezählt.
http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10258662_00144.html
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