Der Teppich von Michelfeld, Schoch II.525.A 22

Der Teppich von Michelfeld, Schoch II.525.A 22 still image Holzschnitt aat Druckgraphik aat ||| Die Zuschreibung des mehrteiligen, von sechs Stöcken gedruckten und nach 1521 datierten Holzschnitts ist in Hinblick auf den geistigen Schöpfer, Formschneider und Verleger nicht geklärt. Wie Adam von Bartsch (1757-1821) vor ihm, nahm auch Heller das Werk unter der Rubrik "Zweifelhafte Blätter" in seine 1827 erschienene Dürer-Publikation auf (vgl. Heller Dürer 1827 II.783.2059). Das Glücksrad der Fortuna führt die sechs Figurengruppen bzw. Einzelfiguren an. Als Gegenspieler bewegen die Allegorie der Zeit und ein Fuchs das Rad, auf dem symbolisch Tiere sitzen. Alle sind in Textfeldern in Form ausgebreiteter Schriftrollen bezeichnet. Es folgen fünf Ständerepräsentanten, die sich ein gemeinsames Spruchband teilen. Sie bewegen sich auf drei Frauen am Pranger zu. Es handelt sich um die Personifikationen der Gerechtigkeit mit gebundenen Händen, der Wahrheit mit verschlossenem Mund und der Vernunft mit ebenfalls gebundenen Händen. Im wehenden Schriftband über ihnen findet sich das Urteil des nachfolgenden Richters, der stolz ist, sie gebändigt zu haben. Ein Lehrer und ein Kleriker mit Beutelbuch sind dem Richter zugewandt, um von ihm zu lernen. Der Reigen schließt mit dem Jüngsten Gericht in der Personifikation des Weltenrichters. Die Titulatur verweist auf einen gewirkten Teppich aus Schloss Michelfeld am Rhein. (Vgl. Schoch II.525.A 22) Der Holzschnitt, den Pranger und Richter vorstellend, ist bis in die Darstellung beschnitten. Da er entlang der linken Außenkante in das Zentrum eines Bogens geklebt ist, auf dem er von einer händisch in Schwarz aufgezeichneten Doppelrahmung eingefasst wird, ist die Rückseite samt Wasserzeichen ohne Weiteres zugänglich. Die Zuschreibung des mehrteiligen, von sechs Stöcken gedruckten und nach 1521 datierten Holzschnitts ist in Hinblick auf den geistigen Schöpfer, Formschneider und Verleger nicht geklärt. Wie Adam von Bartsch (1757-1821) vor ihm, nahm auch Heller das Werk unter der Rubrik "Zweifelhafte Blätter" in seine 1827 erschienene Dürer-Publikation auf (vgl. Heller Dürer 1827 II.783.2059). Das Glücksrad der Fortuna führt die sechs Figurengruppen bzw. Einzelfiguren an. Als Gegenspieler bewegen die Allegorie der Zeit und ein Fuchs das Rad, auf dem symbolisch Tiere sitzen. Alle sind in Textfeldern in Form ausgebreiteter Schriftrollen bezeichnet. Es folgen fünf Ständerepräsentanten, die sich ein gemeinsames Spruchband teilen. Sie bewegen sich auf drei Frauen am Pranger zu. Es handelt sich um die Personifikationen der Gerechtigkeit mit gebundenen Händen, der Wahrheit mit verschlossenem Mund und der Vernunft mit ebenfalls gebundenen Händen. Im wehenden Schriftband über ihnen findet sich das Urteil des nachfolgenden Richters, der stolz ist, sie gebändigt zu haben. Ein Lehrer und ein Kleriker mit Beutelbuch sind dem Richter zugewandt, um von ihm zu lernen. Der Reigen schließt mit dem Jüngsten Gericht in der Personifikation des Weltenrichters. Die Titulatur verweist auf einen gewirkten Teppich aus Schloss Michelfeld am Rhein. (Vgl. Schoch II.525.A 22) Der Holzschnitt, den Pranger und Richter vorstellend, ist bis in die Darstellung beschnitten. Da er entlang der linken Außenkante in das Zentrum eines Bogens geklebt ist, auf dem er von einer händisch in Schwarz aufgezeichneten Doppelrahmung eingefasst wird, ist die Rückseite samt Wasserzeichen ohne Weiteres zugänglich. https://katalog.ub.uni-bamberg.de/query/BV038762143 https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bvb:22-dtl-0000030237#0495 urn:nbn:de:bvb:22-dtl-0000099855

Der Teppich von Michelfeld, Schoch II.525.A 22

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Holzschnitt aat

Druckgraphik aat

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Die Zuschreibung des mehrteiligen, von sechs Stöcken gedruckten und nach 1521 datierten Holzschnitts ist in Hinblick auf den geistigen Schöpfer, Formschneider und Verleger nicht geklärt. Wie Adam von Bartsch (1757-1821) vor ihm, nahm auch Heller das Werk unter der Rubrik "Zweifelhafte Blätter" in seine 1827 erschienene Dürer-Publikation auf (vgl. Heller Dürer 1827 II.783.2059). Das Glücksrad der Fortuna führt die sechs Figurengruppen bzw. Einzelfiguren an. Als Gegenspieler bewegen die Allegorie der Zeit und ein Fuchs das Rad, auf dem symbolisch Tiere sitzen. Alle sind in Textfeldern in Form ausgebreiteter Schriftrollen bezeichnet. Es folgen fünf Ständerepräsentanten, die sich ein gemeinsames Spruchband teilen. Sie bewegen sich auf drei Frauen am Pranger zu. Es handelt sich um die Personifikationen der Gerechtigkeit mit gebundenen Händen, der Wahrheit mit verschlossenem Mund und der Vernunft mit ebenfalls gebundenen Händen. Im wehenden Schriftband über ihnen findet sich das Urteil des nachfolgenden Richters, der stolz ist, sie gebändigt zu haben. Ein Lehrer und ein Kleriker mit Beutelbuch sind dem Richter zugewandt, um von ihm zu lernen. Der Reigen schließt mit dem Jüngsten Gericht in der Personifikation des Weltenrichters. Die Titulatur verweist auf einen gewirkten Teppich aus Schloss Michelfeld am Rhein. (Vgl. Schoch II.525.A 22)

Der Holzschnitt, den Pranger und Richter vorstellend, ist bis in die Darstellung beschnitten. Da er entlang der linken Außenkante in das Zentrum eines Bogens geklebt ist, auf dem er von einer händisch in Schwarz aufgezeichneten Doppelrahmung eingefasst wird, ist die Rückseite samt Wasserzeichen ohne Weiteres zugänglich.

Die Zuschreibung des mehrteiligen, von sechs Stöcken gedruckten und nach 1521 datierten Holzschnitts ist in Hinblick auf den geistigen Schöpfer, Formschneider und Verleger nicht geklärt. Wie Adam von Bartsch (1757-1821) vor ihm, nahm auch Heller das Werk unter der Rubrik "Zweifelhafte Blätter" in seine 1827 erschienene Dürer-Publikation auf (vgl. Heller Dürer 1827 II.783.2059). Das Glücksrad der Fortuna führt die sechs Figurengruppen bzw. Einzelfiguren an. Als Gegenspieler bewegen die Allegorie der Zeit und ein Fuchs das Rad, auf dem symbolisch Tiere sitzen. Alle sind in Textfeldern in Form ausgebreiteter Schriftrollen bezeichnet. Es folgen fünf Ständerepräsentanten, die sich ein gemeinsames Spruchband teilen. Sie bewegen sich auf drei Frauen am Pranger zu. Es handelt sich um die Personifikationen der Gerechtigkeit mit gebundenen Händen, der Wahrheit mit verschlossenem Mund und der Vernunft mit ebenfalls gebundenen Händen. Im wehenden Schriftband über ihnen findet sich das Urteil des nachfolgenden Richters, der stolz ist, sie gebändigt zu haben. Ein Lehrer und ein Kleriker mit Beutelbuch sind dem Richter zugewandt, um von ihm zu lernen. Der Reigen schließt mit dem Jüngsten Gericht in der Personifikation des Weltenrichters. Die Titulatur verweist auf einen gewirkten Teppich aus Schloss Michelfeld am Rhein. (Vgl. Schoch II.525.A 22)

Der Holzschnitt, den Pranger und Richter vorstellend, ist bis in die Darstellung beschnitten. Da er entlang der linken Außenkante in das Zentrum eines Bogens geklebt ist, auf dem er von einer händisch in Schwarz aufgezeichneten Doppelrahmung eingefasst wird, ist die Rückseite samt Wasserzeichen ohne Weiteres zugänglich.

https://katalog.ub.uni-bamberg.de/query/BV038762143

https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bvb:22-dtl-0000030237#0495

urn:nbn:de:bvb:22-dtl-0000099855


Der Teppich von Michelfeld, Schoch II.525.A 22 still image Holzschnitt aat Druckgraphik aat ||| Die Zuschreibung des mehrteiligen, von sechs Stöcken gedruckten und nach 1521 datierten Holzschnitts ist in Hinblick auf den geistigen Schöpfer, Formschneider und Verleger nicht geklärt. Wie Adam von Bartsch (1757-1821) vor ihm, nahm auch Heller das Werk unter der Rubrik "Zweifelhafte Blätter" in seine 1827 erschienene Dürer-Publikation auf (vgl. Heller Dürer 1827 II.783.2059). Das Glücksrad der Fortuna führt die sechs Figurengruppen bzw. Einzelfiguren an. Als Gegenspieler bewegen die Allegorie der Zeit und ein Fuchs das Rad, auf dem symbolisch Tiere sitzen. Alle sind in Textfeldern in Form ausgebreiteter Schriftrollen bezeichnet. Es folgen fünf Ständerepräsentanten, die sich ein gemeinsames Spruchband teilen. Sie bewegen sich auf drei Frauen am Pranger zu. Es handelt sich um die Personifikationen der Gerechtigkeit mit gebundenen Händen, der Wahrheit mit verschlossenem Mund und der Vernunft mit ebenfalls gebundenen Händen. Im wehenden Schriftband über ihnen findet sich das Urteil des nachfolgenden Richters, der stolz ist, sie gebändigt zu haben. Ein Lehrer und ein Kleriker mit Beutelbuch sind dem Richter zugewandt, um von ihm zu lernen. Der Reigen schließt mit dem Jüngsten Gericht in der Personifikation des Weltenrichters. Die Titulatur verweist auf einen gewirkten Teppich aus Schloss Michelfeld am Rhein. (Vgl. Schoch II.525.A 22) Der Holzschnitt, den Pranger und Richter vorstellend, ist bis in die Darstellung beschnitten. Da er entlang der linken Außenkante in das Zentrum eines Bogens geklebt ist, auf dem er von einer händisch in Schwarz aufgezeichneten Doppelrahmung eingefasst wird, ist die Rückseite samt Wasserzeichen ohne Weiteres zugänglich. Die Zuschreibung des mehrteiligen, von sechs Stöcken gedruckten und nach 1521 datierten Holzschnitts ist in Hinblick auf den geistigen Schöpfer, Formschneider und Verleger nicht geklärt. Wie Adam von Bartsch (1757-1821) vor ihm, nahm auch Heller das Werk unter der Rubrik "Zweifelhafte Blätter" in seine 1827 erschienene Dürer-Publikation auf (vgl. Heller Dürer 1827 II.783.2059). Das Glücksrad der Fortuna führt die sechs Figurengruppen bzw. Einzelfiguren an. Als Gegenspieler bewegen die Allegorie der Zeit und ein Fuchs das Rad, auf dem symbolisch Tiere sitzen. Alle sind in Textfeldern in Form ausgebreiteter Schriftrollen bezeichnet. Es folgen fünf Ständerepräsentanten, die sich ein gemeinsames Spruchband teilen. Sie bewegen sich auf drei Frauen am Pranger zu. Es handelt sich um die Personifikationen der Gerechtigkeit mit gebundenen Händen, der Wahrheit mit verschlossenem Mund und der Vernunft mit ebenfalls gebundenen Händen. Im wehenden Schriftband über ihnen findet sich das Urteil des nachfolgenden Richters, der stolz ist, sie gebändigt zu haben. Ein Lehrer und ein Kleriker mit Beutelbuch sind dem Richter zugewandt, um von ihm zu lernen. Der Reigen schließt mit dem Jüngsten Gericht in der Personifikation des Weltenrichters. Die Titulatur verweist auf einen gewirkten Teppich aus Schloss Michelfeld am Rhein. (Vgl. Schoch II.525.A 22) Der Holzschnitt, den Pranger und Richter vorstellend, ist bis in die Darstellung beschnitten. Da er entlang der linken Außenkante in das Zentrum eines Bogens geklebt ist, auf dem er von einer händisch in Schwarz aufgezeichneten Doppelrahmung eingefasst wird, ist die Rückseite samt Wasserzeichen ohne Weiteres zugänglich. https://katalog.ub.uni-bamberg.de/query/BV038762143 https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bvb:22-dtl-0000030237#0495 urn:nbn:de:bvb:22-dtl-0000099855