Gründtlicher Beweiß, daß die, zu den Geistlichen Gütern und Clöstern gehörige Underthanen, nach Außweisung deß Mayestatsbrieffs, und zwischen den Ständen sub una und utraque geschehener Vergleichung befugt seyn und gut recht haben, daß sie ihnen, wie auch Ihr. Kays. May. Underthanen auff deroselben Herrschafften zu ihren Gottesdienst, Kirchen auffbawen, und Gott geruhiglich dienen mögen

Gründtlicher Beweiß, daß die, zu den Geistlichen Gütern und Clöstern gehörige Underthanen, nach Außweisung deß Mayestatsbrieffs, und zwischen den Ständen sub una und utraque geschehener Vergleichung befugt seyn und gut recht haben, daß sie ihnen, wie auch Ihr. Kays. May. Underthanen auff deroselben Herrschafften zu ihren Gottesdienst, Kirchen auffbawen, und Gott geruhiglich dienen mögen text und urn:nbn:de:bvb:384-uba000361-0

Gründtlicher Beweiß, daß die, zu den Geistlichen Gütern und Clöstern gehörige Underthanen, nach Außweisung deß Mayestatsbrieffs, und zwischen den Ständen sub una und utraque geschehener Vergleichung befugt seyn und gut recht haben, daß sie ihnen, wie auch Ihr. Kays. May. Underthanen auff deroselben Herrschafften zu ihren Gottesdienst, Kirchen auffbawen, und Gott geruhiglich dienen mögen

text

und

urn:nbn:de:bvb:384-uba000361-0


Gründtlicher Beweiß, daß die, zu den Geistlichen Gütern und Clöstern gehörige Underthanen, nach Außweisung deß Mayestatsbrieffs, und zwischen den Ständen sub una und utraque geschehener Vergleichung befugt seyn und gut recht haben, daß sie ihnen, wie auch Ihr. Kays. May. Underthanen auff deroselben Herrschafften zu ihren Gottesdienst, Kirchen auffbawen, und Gott geruhiglich dienen mögen text und urn:nbn:de:bvb:384-uba000361-0