Nachdeme es die Obliegenheit eines jeden Beamten ohnehin erfordert, dessen Amts-Registratur immer in der gehoerigen Ordnung zu erhalten; seithero aber haeufig vorgekommene Faelle das Gegentheil erwiesen haben ... Signatum Onolzbach, den 9. November 1791. text ger kostenfrei
Nachdeme es die Obliegenheit eines jeden Beamten ohnehin erfordert, dessen Amts-Registratur immer in der gehoerigen Ordnung zu erhalten; seithero aber haeufig vorgekommene Faelle das Gegentheil erwiesen haben ... Signatum Onolzbach, den 9. November 1791.
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