Chor-Ordnung, wie es mit intonir- und Absingung derer Collecten, sammt denen Antiphonis, und Responsoriis, auch andern Hymnis, in des Durchleuchtigsten Fürsten und Herrns, Herrns Christian Ernstens, Marggrafens zu Brandenburg ... gantzem Fürstenthum so wohl Ober- als Unter-Landes bey denen gewöhnlichen öffentlichen Gottes-Diensten, fürohin solle gehalten werden auff HochFürstl. gnädigsten Befehl allen dero Kirchen- und Schul-Dienern ... zum dienlichen Behuff, in diese richtige Ordnung, und unter die Noten, gebracht

Chor-Ordnung, wie es mit intonir- und Absingung derer Collecten, sammt denen Antiphonis, und Responsoriis, auch andern Hymnis, in des Durchleuchtigsten Fürsten und Herrns, Herrns Christian Ernstens, Marggrafens zu Brandenburg ... gantzem Fürstenthum so wohl Ober- als Unter-Landes bey denen gewöhnlichen öffentlichen Gottes-Diensten, fürohin solle gehalten werden auff HochFürstl. gnädigsten Befehl allen dero Kirchen- und Schul-Dienern ... zum dienlichen Behuff, in diese richtige Ordnung, und unter die Noten, gebracht Christian Ernst Brandenburg-Bayreuth, Markgraf 1644-1712 Sonstige (DE-588)100123910 oth text ger kostenfrei urn:nbn:de:bvb:29-bv041360392-4

Chor-Ordnung, wie es mit intonir- und Absingung derer Collecten, sammt denen Antiphonis, und Responsoriis, auch andern Hymnis, in des Durchleuchtigsten Fürsten und Herrns, Herrns Christian Ernstens, Marggrafens zu Brandenburg ... gantzem Fürstenthum so wohl Ober- als Unter-Landes bey denen gewöhnlichen öffentlichen Gottes-Diensten, fürohin solle gehalten werden auff HochFürstl. gnädigsten Befehl allen dero Kirchen- und Schul-Dienern ... zum dienlichen Behuff, in diese richtige Ordnung, und unter die Noten, gebracht

Christian Ernst Brandenburg-Bayreuth, Markgraf 1644-1712 Sonstige (DE-588)100123910 oth

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Chor-Ordnung, wie es mit intonir- und Absingung derer Collecten, sammt denen Antiphonis, und Responsoriis, auch andern Hymnis, in des Durchleuchtigsten Fürsten und Herrns, Herrns Christian Ernstens, Marggrafens zu Brandenburg ... gantzem Fürstenthum so wohl Ober- als Unter-Landes bey denen gewöhnlichen öffentlichen Gottes-Diensten, fürohin solle gehalten werden auff HochFürstl. gnädigsten Befehl allen dero Kirchen- und Schul-Dienern ... zum dienlichen Behuff, in diese richtige Ordnung, und unter die Noten, gebracht Christian Ernst Brandenburg-Bayreuth, Markgraf 1644-1712 Sonstige (DE-588)100123910 oth text ger kostenfrei urn:nbn:de:bvb:29-bv041360392-4