Brief von Max Brockhaus an Heinrich Eduard Brockhaus - Staatsbibliothek Bamberg Autogr. B 22

Brief von Max Brockhaus an Heinrich Eduard Brockhaus - Staatsbibliothek Bamberg Autogr. B 22 Brockhaus, Max1867-1957(DE-588)116552719aut Brockhaus, Heinrich Eduard1829-1914(DE-588)116552115rcp manuscripttext (DE-588)4003942-0Autografgnd-content (DE-588)4023287-6Handschriftgnd-content ger Max Brockhaus (1867-1957) leitet seinem Onkel Heinrich Eduard Brockhaus (1829-1914) einen "E.T.A. Hoffman̄ betr. Brief des Herrn v. Maassen" weiter. Er habe diesen Brief aufgrund verschiedener Umstände nach längerer Verzögerung erst "jetzt zum ersten Male zu Gesicht bekommen". Des Weiteren sichert er seinem Onkel zu, dass Max' Bruder Rudolf Heinrich Brockhaus (1864-1943) ihm den Vertrag Hoffmann-Kunz übersenden werde, der sich in der von diesem verwahrten Autographensammlung seines verstorbenen Vaters Rudolf Brockhaus (1838-1898) befände. Der angesprochene Vertrag Hoffmann-Kunz war der erste Buchvertrag E.T.A Hoffmanns (1776-1822), den dieser am 18. März 1813 in Bamberg mit dem befreundeten Weinhändler und Verleger Carl Friedrich Kunz (1785-1849) geschlossen hatte, bei dem Hoffmanns "Fantasiestücke in Callotts Manier" erschienen. Die Verlagsrechte gingen später an Friedrich Arnold Brockhaus (1772-1823) über, der den Vertrag 1823 drucken ließ (in: Literarisches Conversations-Blatt, Nr. 1., 1. Januar 1823., Seite 3-4). Der genannte Herr v. Maassen war der Literaturhistoriker Carl Georg von Maassen (1880-1940), der die unvollständig gebliebene Ausgabe der Werke E.T.A. Hoffmanns besorgte. Im Mai 1907 schloss Maassen mit dem Münchner Verleger Georg Müller einen Vertrag über die Hoffmann-Werkausgabe ab. Der von Max Brockhaus so spät berücksichtigte Brief Maasens hing mit dessen Unternehmung zusammen: Maassen wollte das Original des Verlagsvertrags in der Einleitung des Bandes 1 seiner Werkausgabe "E.T.A. Hoffmanns sämtliche Werke" (München und Leipzig 1908) berücksichtigen. Da jedoch das Original (vorerst) nicht auffindbar war, erfolgte der Abdruck bei Maassen nach dem Druck von 1823 (vergleiche Seite XII, Fußnote 1). Max Brockhaus (1867-1957) leitet seinem Onkel Heinrich Eduard Brockhaus (1829-1914) einen "E.T.A. Hoffman̄ betr. Brief des Herrn v. Maassen" weiter. Er habe diesen Brief aufgrund verschiedener Umstände nach längerer Verzögerung erst "jetzt zum ersten Male zu Gesicht bekommen". Des Weiteren sichert er seinem Onkel zu, dass Max' Bruder Rudolf Heinrich Brockhaus (1864-1943) ihm den Vertrag Hoffmann-Kunz übersenden werde, der sich in der von diesem verwahrten Autographensammlung seines verstorbenen Vaters Rudolf Brockhaus (1838-1898) befände. Der angesprochene Vertrag Hoffmann-Kunz war der erste Buchvertrag E.T.A Hoffmanns (1776-1822), den dieser am 18. März 1813 in Bamberg mit dem befreundeten Weinhändler und Verleger Carl Friedrich Kunz (1785-1849) geschlossen hatte, bei dem Hoffmanns "Fantasiestücke in Callotts Manier" erschienen. Die Verlagsrechte gingen später an Friedrich Arnold Brockhaus (1772-1823) über, der den Vertrag 1823 drucken ließ (in: Literarisches Conversations-Blatt, Nr. 1., 1. Januar 1823., Seite 3-4). Der genannte Herr v. Maassen war der Literaturhistoriker Carl Georg von Maassen (1880-1940), der die unvollständig gebliebene Ausgabe der Werke E.T.A. Hoffmanns besorgte. Im Mai 1907 schloss Maassen mit dem Münchner Verleger Georg Müller einen Vertrag über die Hoffmann-Werkausgabe ab. Der von Max Brockhaus so spät berücksichtigte Brief Maasens hing mit dessen Unternehmung zusammen: Maassen wollte das Original des Verlagsvertrags in der Einleitung des Bandes 1 seiner Werkausgabe "E.T.A. Hoffmanns sämtliche Werke" (München und Leipzig 1908) berücksichtigen. Da jedoch das Original (vorerst) nicht auffindbar war, erfolgte der Abdruck bei Maassen nach dem Druck von 1823 (vergleiche Seite XII, Fußnote 1). kostenfrei Verlagshaus F.A. Brockhaus, Wiesbaden. - 2014 Versandantiquariat Manuscryptum, Berlin Hoffmann, E. T. A. 1776-1822 Kunz, Carl Friedrich 1785-1849 Verlagsvertrag urn:nbn:de:bvb:22-dtl-0000029820

Brief von Max Brockhaus an Heinrich Eduard Brockhaus - Staatsbibliothek Bamberg Autogr. B 22

Brockhaus, Max1867-1957(DE-588)116552719aut

Brockhaus, Heinrich Eduard1829-1914(DE-588)116552115rcp

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ger

Max Brockhaus (1867-1957) leitet seinem Onkel Heinrich Eduard Brockhaus (1829-1914) einen "E.T.A. Hoffman̄ betr. Brief des Herrn v. Maassen" weiter. Er habe diesen Brief aufgrund verschiedener Umstände nach längerer Verzögerung erst "jetzt zum ersten Male zu Gesicht bekommen". Des Weiteren sichert er seinem Onkel zu, dass Max' Bruder Rudolf Heinrich Brockhaus (1864-1943) ihm den Vertrag Hoffmann-Kunz übersenden werde, der sich in der von diesem verwahrten Autographensammlung seines verstorbenen Vaters Rudolf Brockhaus (1838-1898) befände.

Der angesprochene Vertrag Hoffmann-Kunz war der erste Buchvertrag E.T.A Hoffmanns (1776-1822), den dieser am 18. März 1813 in Bamberg mit dem befreundeten Weinhändler und Verleger Carl Friedrich Kunz (1785-1849) geschlossen hatte, bei dem Hoffmanns "Fantasiestücke in Callotts Manier" erschienen. Die Verlagsrechte gingen später an Friedrich Arnold Brockhaus (1772-1823) über, der den Vertrag 1823 drucken ließ (in: Literarisches Conversations-Blatt, Nr. 1., 1. Januar 1823., Seite 3-4).

Der genannte Herr v. Maassen war der Literaturhistoriker Carl Georg von Maassen (1880-1940), der die unvollständig gebliebene Ausgabe der Werke E.T.A. Hoffmanns besorgte. Im Mai 1907 schloss Maassen mit dem Münchner Verleger Georg Müller einen Vertrag über die Hoffmann-Werkausgabe ab. Der von Max Brockhaus so spät berücksichtigte Brief Maasens hing mit dessen Unternehmung zusammen: Maassen wollte das Original des Verlagsvertrags in der Einleitung des Bandes 1 seiner Werkausgabe "E.T.A. Hoffmanns sämtliche Werke" (München und Leipzig 1908) berücksichtigen. Da jedoch das Original (vorerst) nicht auffindbar war, erfolgte der Abdruck bei Maassen nach dem Druck von 1823 (vergleiche Seite XII, Fußnote 1).

Max Brockhaus (1867-1957) leitet seinem Onkel Heinrich Eduard Brockhaus (1829-1914) einen "E.T.A. Hoffman̄ betr. Brief des Herrn v. Maassen" weiter. Er habe diesen Brief aufgrund verschiedener Umstände nach längerer Verzögerung erst "jetzt zum ersten Male zu Gesicht bekommen". Des Weiteren sichert er seinem Onkel zu, dass Max' Bruder Rudolf Heinrich Brockhaus (1864-1943) ihm den Vertrag Hoffmann-Kunz übersenden werde, der sich in der von diesem verwahrten Autographensammlung seines verstorbenen Vaters Rudolf Brockhaus (1838-1898) befände.

Der angesprochene Vertrag Hoffmann-Kunz war der erste Buchvertrag E.T.A Hoffmanns (1776-1822), den dieser am 18. März 1813 in Bamberg mit dem befreundeten Weinhändler und Verleger Carl Friedrich Kunz (1785-1849) geschlossen hatte, bei dem Hoffmanns "Fantasiestücke in Callotts Manier" erschienen. Die Verlagsrechte gingen später an Friedrich Arnold Brockhaus (1772-1823) über, der den Vertrag 1823 drucken ließ (in: Literarisches Conversations-Blatt, Nr. 1., 1. Januar 1823., Seite 3-4).

Der genannte Herr v. Maassen war der Literaturhistoriker Carl Georg von Maassen (1880-1940), der die unvollständig gebliebene Ausgabe der Werke E.T.A. Hoffmanns besorgte. Im Mai 1907 schloss Maassen mit dem Münchner Verleger Georg Müller einen Vertrag über die Hoffmann-Werkausgabe ab. Der von Max Brockhaus so spät berücksichtigte Brief Maasens hing mit dessen Unternehmung zusammen: Maassen wollte das Original des Verlagsvertrags in der Einleitung des Bandes 1 seiner Werkausgabe "E.T.A. Hoffmanns sämtliche Werke" (München und Leipzig 1908) berücksichtigen. Da jedoch das Original (vorerst) nicht auffindbar war, erfolgte der Abdruck bei Maassen nach dem Druck von 1823 (vergleiche Seite XII, Fußnote 1).

kostenfrei

Verlagshaus F.A. Brockhaus, Wiesbaden. - 2014 Versandantiquariat Manuscryptum, Berlin

Hoffmann, E. T. A. 1776-1822

Kunz, Carl Friedrich 1785-1849

Verlagsvertrag

urn:nbn:de:bvb:22-dtl-0000029820


Brief von Max Brockhaus an Heinrich Eduard Brockhaus - Staatsbibliothek Bamberg Autogr. B 22 Brockhaus, Max1867-1957(DE-588)116552719aut Brockhaus, Heinrich Eduard1829-1914(DE-588)116552115rcp manuscripttext (DE-588)4003942-0Autografgnd-content (DE-588)4023287-6Handschriftgnd-content ger Max Brockhaus (1867-1957) leitet seinem Onkel Heinrich Eduard Brockhaus (1829-1914) einen "E.T.A. Hoffman̄ betr. Brief des Herrn v. Maassen" weiter. Er habe diesen Brief aufgrund verschiedener Umstände nach längerer Verzögerung erst "jetzt zum ersten Male zu Gesicht bekommen". Des Weiteren sichert er seinem Onkel zu, dass Max' Bruder Rudolf Heinrich Brockhaus (1864-1943) ihm den Vertrag Hoffmann-Kunz übersenden werde, der sich in der von diesem verwahrten Autographensammlung seines verstorbenen Vaters Rudolf Brockhaus (1838-1898) befände. Der angesprochene Vertrag Hoffmann-Kunz war der erste Buchvertrag E.T.A Hoffmanns (1776-1822), den dieser am 18. März 1813 in Bamberg mit dem befreundeten Weinhändler und Verleger Carl Friedrich Kunz (1785-1849) geschlossen hatte, bei dem Hoffmanns "Fantasiestücke in Callotts Manier" erschienen. Die Verlagsrechte gingen später an Friedrich Arnold Brockhaus (1772-1823) über, der den Vertrag 1823 drucken ließ (in: Literarisches Conversations-Blatt, Nr. 1., 1. Januar 1823., Seite 3-4). Der genannte Herr v. Maassen war der Literaturhistoriker Carl Georg von Maassen (1880-1940), der die unvollständig gebliebene Ausgabe der Werke E.T.A. Hoffmanns besorgte. Im Mai 1907 schloss Maassen mit dem Münchner Verleger Georg Müller einen Vertrag über die Hoffmann-Werkausgabe ab. Der von Max Brockhaus so spät berücksichtigte Brief Maasens hing mit dessen Unternehmung zusammen: Maassen wollte das Original des Verlagsvertrags in der Einleitung des Bandes 1 seiner Werkausgabe "E.T.A. Hoffmanns sämtliche Werke" (München und Leipzig 1908) berücksichtigen. Da jedoch das Original (vorerst) nicht auffindbar war, erfolgte der Abdruck bei Maassen nach dem Druck von 1823 (vergleiche Seite XII, Fußnote 1). Max Brockhaus (1867-1957) leitet seinem Onkel Heinrich Eduard Brockhaus (1829-1914) einen "E.T.A. Hoffman̄ betr. Brief des Herrn v. Maassen" weiter. Er habe diesen Brief aufgrund verschiedener Umstände nach längerer Verzögerung erst "jetzt zum ersten Male zu Gesicht bekommen". Des Weiteren sichert er seinem Onkel zu, dass Max' Bruder Rudolf Heinrich Brockhaus (1864-1943) ihm den Vertrag Hoffmann-Kunz übersenden werde, der sich in der von diesem verwahrten Autographensammlung seines verstorbenen Vaters Rudolf Brockhaus (1838-1898) befände. Der angesprochene Vertrag Hoffmann-Kunz war der erste Buchvertrag E.T.A Hoffmanns (1776-1822), den dieser am 18. März 1813 in Bamberg mit dem befreundeten Weinhändler und Verleger Carl Friedrich Kunz (1785-1849) geschlossen hatte, bei dem Hoffmanns "Fantasiestücke in Callotts Manier" erschienen. Die Verlagsrechte gingen später an Friedrich Arnold Brockhaus (1772-1823) über, der den Vertrag 1823 drucken ließ (in: Literarisches Conversations-Blatt, Nr. 1., 1. Januar 1823., Seite 3-4). Der genannte Herr v. Maassen war der Literaturhistoriker Carl Georg von Maassen (1880-1940), der die unvollständig gebliebene Ausgabe der Werke E.T.A. Hoffmanns besorgte. Im Mai 1907 schloss Maassen mit dem Münchner Verleger Georg Müller einen Vertrag über die Hoffmann-Werkausgabe ab. Der von Max Brockhaus so spät berücksichtigte Brief Maasens hing mit dessen Unternehmung zusammen: Maassen wollte das Original des Verlagsvertrags in der Einleitung des Bandes 1 seiner Werkausgabe "E.T.A. Hoffmanns sämtliche Werke" (München und Leipzig 1908) berücksichtigen. Da jedoch das Original (vorerst) nicht auffindbar war, erfolgte der Abdruck bei Maassen nach dem Druck von 1823 (vergleiche Seite XII, Fußnote 1). kostenfrei Verlagshaus F.A. Brockhaus, Wiesbaden. - 2014 Versandantiquariat Manuscryptum, Berlin Hoffmann, E. T. A. 1776-1822 Kunz, Carl Friedrich 1785-1849 Verlagsvertrag urn:nbn:de:bvb:22-dtl-0000029820