Aktenmäßiger ausführlicher Beweis, dass die vom Abt, Prior und Convent des Kloster Banz Benediktiner-Ordens, wider die Herzogl. Sachsen-Coburgische Landes-Regierung ergriffene und bey einem ... Reichshofrath angebrachte vermeintliche Appellation extrajudicialis durchaus ungegründet und auf keine Fall statt finden könne, sondern ... zurücke gewiesen werden müsse ad causam ... die Erkaufung eines zwischen Buchenrod und Neuses am Eichen, im Sachsen-Coburgischen Territorio belegenen Bauern-Zehends betreffend. Mit Beylagen von Lit. A. bis T. inclusive

Aktenmäßiger ausführlicher Beweis, dass die vom Abt, Prior und Convent des Kloster Banz Benediktiner-Ordens, wider die Herzogl. Sachsen-Coburgische Landes-Regierung ergriffene und bey einem ... Reichshofrath angebrachte vermeintliche Appellation extrajudicialis durchaus ungegründet und auf keine Fall statt finden könne, sondern ... zurücke gewiesen werden müsse ad causam ... die Erkaufung eines zwischen Buchenrod und Neuses am Eichen, im Sachsen-Coburgischen Territorio belegenen Bauern-Zehends betreffend. Mit Beylagen von Lit. A. bis T. inclusive Banz Sonstige (DE-588)117616-X oth Sachsen-Coburg Sonstige (DE-588)4051182-0 oth text ger kostenfrei urn:nbn:de:bvb:70-dtl-0000041250

Aktenmäßiger ausführlicher Beweis, dass die vom Abt, Prior und Convent des Kloster Banz Benediktiner-Ordens, wider die Herzogl. Sachsen-Coburgische Landes-Regierung ergriffene und bey einem ... Reichshofrath angebrachte vermeintliche Appellation extrajudicialis durchaus ungegründet und auf keine Fall statt finden könne, sondern ... zurücke gewiesen werden müsse ad causam ... die Erkaufung eines zwischen Buchenrod und Neuses am Eichen, im Sachsen-Coburgischen Territorio belegenen Bauern-Zehends betreffend. Mit Beylagen von Lit. A. bis T. inclusive

Banz Sonstige (DE-588)117616-X oth

Sachsen-Coburg Sonstige (DE-588)4051182-0 oth

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Aktenmäßiger ausführlicher Beweis, dass die vom Abt, Prior und Convent des Kloster Banz Benediktiner-Ordens, wider die Herzogl. Sachsen-Coburgische Landes-Regierung ergriffene und bey einem ... Reichshofrath angebrachte vermeintliche Appellation extrajudicialis durchaus ungegründet und auf keine Fall statt finden könne, sondern ... zurücke gewiesen werden müsse ad causam ... die Erkaufung eines zwischen Buchenrod und Neuses am Eichen, im Sachsen-Coburgischen Territorio belegenen Bauern-Zehends betreffend. Mit Beylagen von Lit. A. bis T. inclusive Banz Sonstige (DE-588)117616-X oth Sachsen-Coburg Sonstige (DE-588)4051182-0 oth text ger kostenfrei urn:nbn:de:bvb:70-dtl-0000041250